Bauvorhaben; Online-Einreichung des Kriterienkatalogs

Wenn Sie den Bauantrag oder die Baubeginnsanzeige online eingereicht haben, kann die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs vom Tragwerksplaner unmittelbar online eingereicht werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sind bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, bei Behältern, Brücken, Stützmauern, Tribünen und sonstigen baulichen Anlagen mit einer freien Höhe von mehr als 10 m, die keine Gebäude sind, alle Kriterien des Kriterienkatalogs erfüllt, entfällt die Bescheinigung des Standsicherheitsnachweises durch einen Prüfsachverständigen für Standsicherheit bzw. die Prüfung der Standsicherheit durch die untere Bauaufsichtsbehörde, einen Prüfingenieur oder ein Prüfamt.

Dafür muss aber die von einem qualifizierten Tragwerksplaner, üblicherweise dem Ersteller des Standsicherheitsnachweises, ausgestellte Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs eingereicht werden.

Handelt es sich bei dem Bauvorhaben um einen Sonderbau, ist die Erklärung bereits mit dem Bauantrag einzureichen. Ansonsten genügt die Einreichung mit der Baubeginnsanzeige.

Abweichend von oben Genanntem ist die Vorlage der Erklärung jedoch nicht erforderlich, wenn es sich um Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 oder oberirdische eingeschossige Gebäude mit freien Stützweiten von nicht mehr als 12 m und einer Fläche von nicht mehr als 1 600 m², die nicht oder nur zum vorübergehenden Aufenthalt einzelner Personen bestimmt sind, handelt.

Verfahrensablauf

Digitale Einreichung

Eine digitale Einreichung der Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.

  • Der Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt hat, kann die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs unter Verwendung des Online-Assistenten digital einreichen.
  • Das vorgegebene Formular „Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs“ wird durch die Abfragen im Online-Assistenten ersetzt.
  • Die Unterschrift wird durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.

Um der unteren Bauaufsichtsbehörde die Zuordnung zum digitalen Bauantrag bzw. der digitalen Baubeginnsanzeige zu ermöglichen, ist die Angabe der Vorgangsnummer erforderlich, die dem Einreichenden bei Abgabe des digitalen Bauantrags bzw. der digitalen Baubeginnsanzeige mitgeteilt wurde.

Besondere Hinweise

Die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs ist kein eigener Antrag, sie muss – je nach Vorhaben – mit dem Bauantrag oder mit der Baubeginnsanzeige eingereicht werden.

Kosten

  • Für die Einreichung der Erklärung über den Kriterienkatalog fallen Ihnen keine gesonderten Kosten an.

Rechtsbehelf

Das Einreichen des Kriterienkatalogs ist kein Antrag. Es ergeht also keine gesonderte Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde, gegen die Sie vorgehen könnten.

Weiterführende Links

Stand:13.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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