Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung für deutsches Luftfahrtunternehmen
Wenn Sie als deutsches Luftfahrtunternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie haben den Antrag auf die Erteilung einer Betriebsgenehmigung bereits beim Luftfahrt-Bundesamt gestellt oder besitzen diese schon.
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Sie stellen den Antrag
- als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
- in Vertretung
Verfahrensablauf
Um die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
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Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das ELSTER-Unternehmenskonto.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen. Alternativ können Sie Ihre Anzeige sowie die Unterlagen per E-Mail, per Fax oder per Post an das LBA übersenden.
- Wenn die Angaben vollständig sind, stellt das Luftfahrt-Bundesamt nach der Prüfung der Angaben der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten (elektronisch und per Post) Informationen zur Erstellung eines Luftsicherheitsprogramms zur Verfügung.
- Danach erstellt die oder der Luftsicherheitsbeauftragte das Luftsicherheitsprogramm und übermittelt diese über das Bundesportal an das Luftfahrt-Bundesamt.
- Das Luftfahrt-Bundesamt prüft das Luftsicherheitsprogramm und stimmt eventuell offene Fragen mit der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten ab.
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Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und Gebührenbescheid.
Besondere Hinweise
Luftfahrtunternehmen sind dazu verpflichtet, sämtliche Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. (2 bis 6 Wochen)
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Im Lauf des Genehmigungsprozesses werden folgende Unterlagen benötigt:
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wenn noch keine Luftsicherheitsbeauftragte oder kein Luftsicherheitsbeauftragter benannt wurde oder der Antrag in Vertretung gestellt wird:
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wenn bereits eine Luftsicherheitsbeauftragte oder ein Luftsicherheitsbeauftragter ernannt wurde:
- Kopie der Zuverlässigkeitsüberprüfung,
- Schulungsbescheinigung
- Nachweise absolvierter Fortbildungen
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Rechtsbehelf
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Widerspruch
Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.
Stand:04.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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