Kino; Beantragung einer Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino
Wenn Sie in Ihr Kino investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dafür eine Förderung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
-
Kinobetreiber ortsfester Kinos
-
mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und mit maximal 7 Leinwänden
- aus einem Bundesland mit eigenem Kinoförderprogramm
- und
- mit Nachweis der Wirtschaftlichkeit
- Die Wirtschaftlichkeit wird in der Regel anerkannt, wenn:
- Ihr Kino in den vergangenen 3 Jahren durchschnittlich 275 Vorführungen hatte
- und
- durchschnittlich mindestens 9 Monate fortlaufenden Spielbetrieb nachweisen kann
Weitere Voraussetzungen:
Sie müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Ihr Kino befindet sich in einer Gemeinde mit maximal 50.000 Einwohnern
oder
-
Sie haben innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung eine prämierte Auszeichnung mit
- Kinoprogrammpreis der BKM
oder
- dem Kinopreis des Kinematheksverbunds
oder
- einem Kinoprogrammpreis der Länder
oder
- Sie haben einen Besucheranteil mindestens 40 Prozent für deutsche und europäische Filme
oder
- Im Durchschnitt bestand in den letzten 3 Kalenderjahren 40 Prozent Ihrer Gesamtprogrammierung (vorgeführte Filmtitel) aus deutschen und andere europäischen Filmen. Bei der Programmierung ist die Anzahl der Titel ausschlaggebend.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Kino online und schriftlich bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen:
- Den Antrag stellen Sie online über das Antrags- und Meldungsportal der FFA. Dort können Sie auch alle erforderlichen Unterlagen hochladen.
- Füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus und senden Sie es ab. Danach drucken das versendete Antragsformular aus und unterschreiben es. Das unterschriebene Antragsformulars, schicken Sie innerhalb von 5 Tagen nach der Online-Antragstellung per Post an die FFA, um den Antrag rechtsverbindlich zu stellen.
- Die FFA prüft Ihren Antrag. Wenn die FFA Ihren Antrag bewilligt, erhalten sie per Post einen Zuwendungsbescheid.
- Sie beginnen jetzt mit der Maßnahme.
-
Hinweis:
- Sie können gegebenenfalls auch beantragen mit Ihrer Maßnahme zu beginnen, bevor Ihr Zuwendungsbescheid ausgestellt wird.
- Wenn Sie eine Rate ausgezahlt bekommen möchten, stellen Sie online den Antrag auf Ratenauszahlung und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch. Druckern Sie das elektronisch versendete Ratenauszahlungsformular aus und unterschreiben Sie es. Das unterschriebene Antragsformularschicken Sie per Post an die FFA.
- Die FFA prüft Ihren Antrag auf Ratenauszahlung und überweist bei Vorliegen aller Nachweise die Rate.
- Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, stellen Sie online den Antrag auf Verwendungsnachweisprüfung verbunden mit der Auszahlung der letzten Rate bei der FFA:
- Sie erstellen online einen Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht) und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch. Füllen Sie das Formular für die Verwendungsnachweisprüfung elektronisch aus und senden Sie es ab. Danach drucken Sie das versendete Formular aus und unterschreiben es. Das unterschriebene Formular schicken Sie per Post an die FFA.
- Die FFA prüft den Verwendungsnachweis und überweist bei Vorlage aller Nachweise die letzte Rate.
Fristen
- für die Antragstellung: keine, Anträge können laufendgestellt werden
- Verwendung der Mittel: innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung der Förderung
- Vorlage Verwendungsnachweis: bei der Auszahlung der letzten Rate, spätestens jedoch 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes
Hinweise:
Sie dürfen erst mit der Maßnahme beginnen, wenn Ihr Antrag bewilligt wurde.
In besonders begründeten Ausnahmefällen können die Fristen auf Antrag verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 8 Wochen
Hinweis:
Die Bearbeitungsdauer kann nur eingehalten werden, wenn der Antrag vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wird.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Kostenvoranschläge
- Information über Miet-, Pacht- oder Eigentumsverhältnisse
- aktueller Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug des Antragstellers, nicht älter als ein Jahr
- genaue Beschreibung der Maßnahme
- bei Kinos in Städten über 50.000 Einwohner: Nachweis über Kinoprogrammpreis
- der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM)
oder
oder
oder
- falls nicht vorhanden: Nachweis über Besucheranteile
oder
- Filmprogramm mithilfe eines lückenlosen Spielplans aus den letzten 3 Jahren vor Antragsstellung
Um die erste Rate der Förderung zu bekommen, müssen Sie vorlegen:
-
den vollständig ausgefüllten Antrag auf Auszahlung mit Ihrer Unterschrift
- wenn Sie nicht der Antragsteller sind, dann zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers
- sämtliche Nachweise der Finanzierung
Bevor Sie die letzte Rate ausgezahlt bekommen müssen Sie vorlegen:
-
Verwendungsnachweis (zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht) mit Ihrer Unterschrift
- wenn Sie nicht der Antragsteller sind, dann zusätzlich eine Vollmacht des Antragstellers
Stand:10.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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