Ganztagsangebot; Beantragung der Einrichtung und Förderung von gebundenen Ganztagsschulangeboten
Schulaufwandsträger können die Einrichtung und die Förderungen von gebundenen Ganztagsschulangeboten beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Förderung eines gebundenen Ganztagsschulangebotes setzt u. a. voraus, dass
- an mindestens vier Wochentagen jeder vollen Unterrichtswoche ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot mit einem durchgehend strukturierten Aufenthalt an der Schule bis grundsätzlich 16 Uhr und im Umfang von täglich mindestens 7,5 Zeitstunden bereitgestellt wird, das für die Schülerinnen und Schüler an allen vier Wochentagen verpflichtend ist,
- die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen,
- der Unterricht in einer eigenen Ganztagsklasse in rhythmisierter Form erteilt wird und dass das Bildungs- und Betreuungsangebot unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt wird.
Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind der jeweils gültigen Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie den Unterlagen zum jährlichen Antragsverfahren zu entnehmen.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Einrichtung und Förderung eines gebundenen Ganztagsschulangebotes ist von der Schulleitung vorzubereiten. Der Antrag ist vom Schul(aufwands)träger jeweils bis zum jährlich festgelegten Antragstermin für das darauffolgende Schuljahr – bei Grundschulen und Mittelschulen über die Staatlichen Schulämter bzw. bei Realschulen und Gymnasien über die Dienststellen der Ministerialbeauftragten, bei Wirtschaftsschulen und Förderschulen direkt – bei der zuständigen Regierung zu stellen.
Die Staatlichen Schulämter und Dienststellen der Ministerialbeauftragten leiten die Anträge an die zuständige Regierung weiter.
Die Regierungen sind u.a. für die Genehmigung und Bewilligung des gebundenen Ganztagsschulangebots, für die Auszahlung der Förderung und Prüfung des Verwendungsnachweises zuständig.
Fristen
Der Antragstermin wird jeweils im Rahmen des jährlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:21.11.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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