Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung des Unternehmenszwecks
Wenn sich der Gegenstand Ihres Unternehmens geändert hat, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Die Änderung kann sich auf Ihre Abgabepflicht auswirken.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie sind bereits bei der Künstlersozialkasse als Unternehmen angemeldet.
- Der Gegenstand Ihres Unternehmens hat sich geändert, also der Zweck, zu dem Sie Ihr Unternehmen betreiben.
- Die Änderung ist bereits vollzogen, zum Beispiel durch die Eintragung beim zuständigen Registergericht oder Gewerbeamt.
Verfahrensablauf
- Sie teilen der Künstlersozialkasse (KSK) formlos per Post, Telefax oder in einer E-Mail mit, wie sich der Gegenstand des Unternehmens geändert hat.
- Die KSK prüft, ob sich Ihre Abgabepflicht ändert oder gegebenenfalls beendet werden muss.
- Sollten Fragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
- Wenn die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung, wie sich die Änderung auf die Begründung Ihrer Abgabepflicht auswirkt.
- Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass mit der Änderung des Gegenstandes Ihres Unternehmens die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen endet, wird die Beendigung Ihrer Abgabepflicht geprüft.
- Sie werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Fristen
Sie können eine Änderungsmeldung zu Ihren Unternehmenseigenschaften jederzeit vornehmen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 1 bis 4 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Sie reichen eine Kopie von einem der folgenden Nachweise ein, sofern zutreffend und vorhanden:
- Auszug aus dem Handelsregister,
- Auszug aus dem Vereinsregister,
- Auszug aus dem Genossenschaftsregister,
- Auszug aus dem Partnerschaftsregister,
- Ummeldung beim Gewerberegister,
- Abmeldung beim Gewerberegister,
- geänderter Gesellschaftsvertrag.
Sollten Sie keinen dieser Nachweise vorlegen können, erfragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Stand:29.08.2022
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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