Internet-Ausfuhranmeldung-Plus; Beantragung der Eintragung oder Änderung der Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer

Sie wollen Ihre Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer, die dem für die Anmeldung in der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA Plus) genutzten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, in Ihren EORI-Stammdaten neu eintragen oder ändern lassen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie wollen Ihre Steuernummer oder Steuer-ID, die dem für die Anmeldung in der IAA Plus genutzten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, in den Stammdaten der EORI-Nummer eintragen oder ändern lassen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Steuernummer oder Steuer-ID auf Antrag ausschließlich per Fax an die Generalzolldirektion eintragen oder ändern lassen.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Zolldirektion und laden Sie den "Antrag auf Eintragung/Änderung der Steuernummer/Steueridentifikationsnummer" (Formular 033082) herunter, drucken Sie ihn aus und füllen Sie ihn aus.
  • Senden Sie den Antrag per Fax an das Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion.

Fristen

Für Sie gibt es keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 2 Werktage.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Eintragung/Änderung der Steuernummer/Steueridentifikationsnummer (Formular 033082)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Für Sie entstehen keine Kosten.

Rechtsbehelf

Bei den Änderungen der Stammdaten werden keine anfechtbaren Verwaltungsakte erstellt und bekannt gegeben.

Stand:22.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.