Zoll; Beantragung der Anhaltung von gefälschten beziehungsweise rechtsverletzenden Produkten
Befürchten Sie, dass Waren, die in die Zollunion ein- oder ausgeführt werden, Ihre Rechte geistigen Eigentums verletzen könnten? Dann können Sie bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz das Anhalten dieser Waren beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
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Sie haben Schutzrechte, zum Beispiel in Form von
- Patenten
- Gebrauchsmustern
- Designs oder Geschmacksmustern
- Sorten
- Marken
- Urheberrechten
- Topografien von Halbleitererzeugnissen
- Geografischen Angaben
- Sie können Ihre Originalprodukte so beschreiben, dass gefälschte beziehungsweise rechtsverletzende Produkte im Rahmen der zollamtlichen Kontrolle erkannt werden können.
Verfahrensablauf
Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörden stehen Ihnen online in der Dienstleistung “Gewerblicher Rechtsschutz” im Zoll-Portal zur Verfügung.
Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger Anträge übermitteln möchten:
- Registrieren Sie sich mit einem Benutzerkonto für Privatpersonen auf der Internetseite des im Zoll-Portals.
- Um die Dienstleistung im Zoll-Portal im vollen Funktionsumfang nutzen zu können, ist ein Login mit “ELSTER” oder “neuer Personalausweis” erforderlich.
- Melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung “Gewerblicher Rechtsschutz” aus.
- Füllen Sie Ihre Anträge mit Hilfe der Eingabemasken aus. Die notwendigen Informationen werden gezielt abgefragt. In die Eingabemasken integrierte “Tooltipps” unterstützen Sie bei der Datenerfassung.
- Wenn Sie die Dienstleistung “Gewerblicher Rechtsschutz” im Zoll-Portal mit ELSTER-Zertifikat oder „neuer Personalausweis“ nutzen, können Sie Ihre Anträge elektronisch übermitteln.
- Im Zoll-Portal können Sie Bescheide zu Ihren gestellten Anträgen digital abrufen.
Wenn Sie als Unternehmen Anträge übermitteln möchten:
- Registrieren Sie sich mit einem Benutzerkonto für Geschäftskunden oder einem Benutzerkonto für ein bestehendes Geschäftskundenkonto auf der Internetseite des im Zoll-Portals.
- Um die Dienstleistung im Zoll-Portal im vollen Funktionsumfang nutzen zu können, ist ein Login mit “ELSTER” erforderlich.
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Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Verfahren für Bürgerinnen und Bürger.
Fristen
Im Rahmen der Antragsbearbeitung kann Ihnen zur Nachreichung notwendiger Informationen eine Zulieferungsfrist von 10 Arbeitstagen gewährt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Generalzolldirektion (GZD) teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags mit.
Rechtsbehelf
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Einspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrags entnehmen.
Stand:27.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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