Ausländerrecht; Informationen zur Härtefallkommission des Landes Bayern

Die Härtefallkommission beurteilt in Einzelfällen, ob die Anwendung des Ausländerrechts zu einer dringenden persönlichen oder humanitären Härte führt, die eine weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigt.

Beschreibung

Weiterführende Links

  • Härtefallkommission

    Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

Stand:18.09.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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