Versicherungsteuer oder Feuerschutzsteuer; Beantragung einer Steuernummer
Beantragen Sie eine Steuernummer zur Anmeldung und Entrichtung der Versicherung- oder Feuerschutzsteuer.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- der Versicherer
- die oder der Bevollmächtigte oder
- der Versicherungsnehmer
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Antrag auf Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung- und / oder Feuerschutzsteuer stellen:
- elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) oder
- per E-Mail, per Fax oder per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Online-Antrag im BOP:
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Füllen Sie das Formular Antrag auf Erteilung einer Steuernummer für die Versicherungsteuer und/oder Feuerschutzsteuer über BOP vollständig aus.
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Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
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Bitte geben Sie darin an:
- Ihren vollständigen Namen
- Ihre Adresse
- ab wann und für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll
- eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
- Übermitteln Sie den Antrag.
- Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
- Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer mit.
Antrag per Post, E-Mail oder Fax:
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Verfassen Sie eine formlose Nachricht an das BZSt, in der Sie um die Zuteilung einer Steuernummer für die Versicherung oder Feuerschutzsteuer bitten.
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Formulare zur Versicherung- und Feuerschutzsteuer finden Sie im BOP unter:
Formulare und Leistungen/Alle Formulare/Steuer-National/Versicherung- und Feuerschutzsteueranmeldungsformular
-
Bitte geben Sie darin an:
- Ihren vollständigen Namen
- Ihre Adresse
- ab wann und für welchen Anmeldezeitraum (Kalendermonat) die erste Steueranmeldung eingereicht werden soll
- eine Erläuterung, ob die Steueranmeldung als Versicherer, Bevollmächtigter oder Versicherungsnehmer erfolgen wird
- Senden Sie die Nachricht an das BZSt.
- Das BZSt bearbeitet Ihren Antrag.
- Das BZSt teilt Ihnen Ihre Steuernummer per Post mit.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
2 bis 5 Tage
Rechtsbehelf
Bei der Zuteilung oder Nichtzuteilung einer Steuernummer handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Daher ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Stand:22.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
- Online-Verfahren, bayernweit
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- Formular, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
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