Die Energieverbrauchskennzeichnung leistet einen wichtigen Beitrag, um die Energieeffizienz von Produkten innerhalb einer Produktgruppe zu vergleichen und eine fundierte Kaufentscheidung treffen zu können. Jede Energieverbrauchskennzeichen ist produktgruppenspezifisch in Gestaltung und Inhalt angepasst und in der jeweiligen EU-Verordnung festgelegt. Diese Verordnungen sind direkt anwendbar und bedürfen keiner weiteren Umsetzung in nationales Recht. Die betroffenen Hersteller oder Importeure müssen dafür sorgen, dass ihre Produkte die festgelegten Anforderungen in der jeweiligen Verordnung erfüllen. Erst dann dürfen diese in der EU in Verkehr gebracht werden.
Die Bundesländer sind für die Überwachung der Energieverbrauchskennzeichnungsanforderungen in Deutschland verantwortlich. Dabei wird das Aufgabenspektrum der Marktüberwachung durch das Marktüberwachungsgesetz (MüG) vorgegeben. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise Stichprobenkontrollen von Produkten und die Prüfung von Unterlagen. Die Bayerischen Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen haben sich im Bereich der Marktüberwachung spezialisiert.
Wenn Sie Fragen haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Produkt die vorgeschriebenen Beschaffenheitsanforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt bei den Regierungen wenden. Ihr Ansprechpartner für den Bereich Energielabelanforderungen ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben. Als Instrument zum Informationsaustausch über unsichere Produkte und Produktrisiken steht dem Verbraucher und Behörden zudem das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) (siehe "Online-Verfahren") zur Verfügung.