Berufe im Agrarbereich und in der Hauswirtschaft; Beantragung eines Weiterbildungsstipendiums

Junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung können Zuschüsse zu den Kosten für anspruchsvolle, fachbezogene, berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen sind erforderlich, um in das Aufnahmeverfahren einbezogen zu werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht!

  • Junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung noch nicht 25 Jahre alt sind; in Ausnahmefällen bis 28 Jahre.
    Darunter fallen z. B. ein freiwilliges soziales Jahr, Bundeswehr, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst (BFD), schwerwiegende Erkrankung, Elternzeiten.
  • Die Absolventen sollen
    • ihre Leistungsfähigkeit und Begabung in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben.
    • für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen.
    • bereit sein, an anspruchsvollen berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
    • in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder arbeitssuchend gemeldet sein.
  • Nachweis der Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von 1,9 oder besser.
  • Nachweis einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (ab Bezirksentscheid).

Verfahrensablauf

Interessentinnen / Interessenten senden eine E-Mail an die unter "Ansprechpartner" genannte Funktionsadresse mit den folgenden Angaben:

  • Name, Vorname
  • E-Mail-Adresse (diese sollte unbedingt korrekt sein und personenbezogen)
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • PLZ, Ort, Straße, Hausnummer
  • Ausbildungsberuf
  • Prüfungsdatum
  • Prüfungsergebnis

und erhalten zeitnah eine Einladungs-E-Mail mit den Login-Daten zum IBS (Internet-basierte Bewerbungs- und Stipendienverwaltung).

Im nächsten Schritt kann das Bewerbungsformular (Stammblatt) im IBS ausgefüllt und an die Regierung von Niederbayern gesendet werden.

Die Regierung von Niederbayern entscheidet in einem Auswahlverfahren, ob ein Weiterbildungsstipendium für Agrarberufe und Berufe der Hauswirtschaft in Bayern gewährt wird.

Fristen

Der Bewerbungsschluss für das jährliche Auswahlverfahren ist jeweils am 15. November.

Falls eine langfristige Weiterbildung direkt nach Prüfungsabschluss begonnen wird, muss der Aufnahmeantrag für die Begabtenförderung (Stipendiatenstammblatt) bei der zuständigen Stelle vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.

Die Aufnahme erfolgt jeweils zum 1. Januar.

Erforderliche Unterlagen

  • Berufsabschlusszeugnis (Kopie)

  • Lebenslauf

  • ggf. Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an einem Berufswettbewerb

  • Berufstätigkeitsnachweis

  • ggf. Bescheinigungen für Anrechnungszeiten

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand:07.09.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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