Umsatzsteuer; Voranmeldung
Als Unternehmen müssen Sie in der Regel monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie üben eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig aus. Das ist der Fall, wenn Sie damit nachhaltig Einnahmen erzielen wollen.
-
Ihr Unternehmen zählt zu einer der folgenden Gruppen:
-
natürliche Personen, also Einzelpersonen zum Beispiel:
- Einzelhändler
- Handwerker
- Hauseigentümer mit einer Photovoltaikanlage
-
juristische Personen, zum Beispiel:
- Aktiengesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaft
- eingetragener Verein oder Stiftung
-
Personenvereinigungen, zum Beispiel:
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG).
Verfahrensablauf
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung reichen Sie elektronisch über die amtlich bestimmte Schnittstelle ein, zum Beispiel
- mit dem kostenlosen Online-Produkt der Finanzverwaltung "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" oder
- mit einem kommerziellen Steuerprogramm.
Wenn Sie "Mein ELSTER" nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
- Besuchen Sie zum Beispiel "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wählen Sie den Menüpunkt "Umsatzsteuer-Voranmeldung".
- Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
- Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
- Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER" leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
- Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER" Ihre Angaben und berechnet die fällige Umsatzsteuer-Vorauszahlung beziehungsweise einen etwaigen Überschuss.
- Versenden Sie die elektronische Umsatzsteuer-Voranmeldung.
- Eine fällige Vorauszahlung müssen Sie fristgerecht an das zuständige Finanzamt überweisen oder Sie erteilen dem Finanzamt eine SEPA-Lastschriftmandat. Einen Überschuss bekommen Sie automatisch erstattet.
Alternativ können Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung auch direkt aus einem kommerziellen Steuerprogramm über die elektronische Schnittstelle an ELSTER übertragen.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es handelt sich hierbei um eine Erklärungs- beziehungsweise Anmeldungsfrist.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (Monat/Vierteljahr) einreichen.
Das Finanzamt kann auf Antrag die Frist für die Übermittlung der Voranmeldungen und für die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat verlängern (Dauerfristverlängerung).
Wenn Sie monatlich die Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln, hängt die Gewährung einer Dauerfristverlängerung davon ab, dass Sie eine Sondervorauszahlung entrichten.
Online-Verfahren
-
Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatungsbüros, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.
Stand:21.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt