Zweck
Die Zuwendung soll Behindertenverbänden, die in der Betreuung Behinderter auf
Landesebene bedeutsam wirken, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben helfen. Dabei
sollen vorwiegend stark von ehrenamtlichem Engagement geprägte, kleinere
finanzschwache Träger bei Fortführung und Ausbau ihrer Betreuungsarbeit
unterstützt werden.
Gegenstand
Gefördert wird die Betreuungsarbeit zur Verbesserung der Teilhabe der Menschen
mit Behinderung. Hierunter fallen insbesondere folgende Maßnahmen und
Aufgaben: Allgemeine Beratung; Informations- und Bildungsangebote;
Öffentlichkeitsarbeit; Kooperation mit Diensten und Netzwerken; Gewinnung,
Schulung und Koordination von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern; Organisation von Freizeit-, Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen;
Unterstützung von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeaktiven, z.B. bei
Gruppengründungen und - leitung und der Durchführung von Maßnahmen.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähige Ausgaben:
Förderfähig sind notwendige Sach- und Personalausgaben für die Betreuungsarbeit (siehe Nr. 2) der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Dazu gehören insbesondere Personal- und Sachausgaben der für den Landesverband in diesen Bereichen Tätigen sowie Ausgaben für Tagungen, Fortbildungen und Öffentlichkeitsarbeit. Nicht zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Geschäftsführung des Verbands, den Erwerb und die Instandhaltung von Immobilien, die finanzielle Unterstützung von Betroffenen und kalkulatorische Kosten. Davon unberührt bleiben Ausgaben der Geschäftsführung, die konkret der Betreuungsarbeit zuzurechnen sind. Für die Personalausgaben gelten als Höchstgrenzen die jährlich aktualisierten Personalausgabenhöchstsätze bei Zuwendungen des Freistaates Bayern für die Entgeltgruppen 1 - 15 TV-L (PAHS).
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.
Bei nachgewiesenem Bedarf können je nach den Mitgliederzahlen der Landesverbände Zuschüsse bis zu folgenden Höchstbeträgen ausgereicht werden:
100 - 1.000 bis zu 6.100,00 €
1.001 - 3.000 bis zu 8.100,00 €
3.001 - 8.000 bis zu 10.200,00 €
8.001 - 20.000 bis zu 13.200,00 €.