Kinderstartgeld
Der Bayerische Ministerrat hat im November 2024 beschlossen, die freiwilligen Leistungen für Familien in Bayern weiterzuentwickeln. Das Familien- und Krippengeld werden deshalb künftig zu einer einmaligen Leistung, dem Kinderstartgeld, zusammengefasst. Weiteres Geld fließt in das System der Kinderbetreuung.
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, soll es künftig das Kinderstartgeld geben. Diese einmalige Leistung in Höhe von 3.000 Euro soll zum 1. Geburtstag des Kindes ausbezahlt werden.
Für Eltern, die das Bayerische Familiengeld bereits beziehen, soll es keine Änderungen geben. Das Familienministerium erarbeitet derzeit Eckpunkte für das Kinderstartgeld, im Anschluss soll dann das parlamentarische Verfahren für die notwendigen gesetzlichen Änderungen durchgeführt werden. Dieses gilt es abzuwarten.
Bayerischen Familiengeld
Mit dem Bayerischen Familiengeld wurden das ehemalige Bayerische Betreuungsgeld und das Bayerische Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt.
Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung gezahlt. Eltern von Kleinkindern sollen dadurch eine spürbare Wertschätzung für ihre Erziehungsleistung erfahren und zugleich größere ökonomische Gestaltungsfreiräume erhalten, um für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes zu sorgen.
Das Familiengeld beträgt bis zu 250 Euro monatlich für das erste und zweite Kind und bis zu 300 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Es wird in der Regel vom 13. bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes ausgezahlt.
Der Zahlungstermin richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes und erfolgt regelmäßig innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats.