Berufliche Weiterbildungsförderung; Beantragung beim Jobcenter

Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten, übernimmt das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten für Sie.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Kosten für Ihre Weiterbildung können in der Regel dann übernommen werden, wenn

  • Sie an einer Beratung durch das Jobcenter teilgenommen haben,
  • die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • durch den Erwerb erweiterter beruflicher Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert wird und die Weiterbildung mit Blick auf den Arbeitsmarkt zweckmäßig ist und
  • die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger für die Weiterbildungsförderung zugelassen sind.

Eine Förderung ist auch für Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wenn

  • die Weiterbildung über eine ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgeht,
  • der Berufsabschluss in der Regel mindestens 4 Jahre zurückliegt,
  • Sie in den letzten 4 Jahren vor Antragsstellung nicht an einer über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben,
  • die Weiterbildung außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb durchgeführt wird,
  • mehr als 120 Stunden dauert,
  • der Träger und die Maßnahme zugelassen sind, und

Sie Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können oder anderweitig vom Strukturwandel betroffen sind oder Sie einen Engpassberuf erlernen möchten.

Verfahrensablauf

Wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder einen Berufsabschluss nachholen wollen, können Sie Ihre Weiterbildungsförderung nur gemeinsam mit Ihrer Integrationsfachkraft in die Wege leiten:

  • Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrem Jobcenter, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Optional können Sie online eine Anfrage an Ihr Jobcenter senden.
  • Wenn Sie Bürgergeld erhalten, ist das Jobcenter zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen. In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, ob Sie zusätzliche Qualifikationen benötigen, um schnellstmöglich einen Arbeitsplatz zu finden.
  • Ihre Integrationsfachkraft prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen kann zur Eignungsfeststellung zusätzlich der Ärztliche Dienst oder der Berufspsychologische Service einbezogen werden.
  • Bildungsgutschein:
    • Ihre Integrationsfachkraft stellt Ihnen den Bildungsgutschein meist direkt während des Beratungsgespräches aus.
    • Sie wählen selbst einen passenden Bildungsträger und Kurs aus und melden sich an.
  • Vor Beginn der Maßnahme bestätigt der Bildungsträger auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert das Jobcenter. Das Jobcenter überprüft dann, ob der Kurs zum Bildungsgutschein passt und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, ist eine Förderung der Weiterbildung möglich und Sie können mit der Weiterbildung beginnen.
  • Sie sollten bereits während der Weiterbildung anfangen, sich auf passende Stellenangebote zu bewerben.
  • Sollten Sie während des Kurses krank werden, müssen Sie das dem Jobcenter und dem Bildungsträger mitteilen.
  • Auch während der Weiterbildung werden Sie weiterhin von Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft betreut und besprechen mit dieser, insbesondere vor Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme, die weiteren Schritte Ihrer Arbeitssuche.

Wenn Sie in Beschäftigung sind, besprechen Sie Ihren Weiterbildungsbedarf mit Ihrem Arbeitgeber. Dieser setzt sich daraufhin mit der Agentur für Arbeit in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Alternativ können Sie selbst Kontakt mit Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter aufnehmen.

Fristen

Sollten Sie mit der Entscheidung Ihre Jobcenters nicht einverstanden sein, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Ihr Widerspruch muss schriftlich bei Ihrem zuständigen Jobcenter eingereicht werden.

Bearbeitungsdauer

Der Bildungsgutschein muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eingereicht werden. Nach Rücklauf des Bildungsgutscheins und Einreichung der vollständigen Unterlagen durch den Träger, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 2 Wochen. (2 bis 4 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Lebenslauf 
    • Zeugnisse

Kosten

  • Gebühr: keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Stand:10.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Für Sie zuständig

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