Feuerwehr; Beantragung einer staatlichen Förderung für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie den Bau von Feuerwehrhäusern

Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie beim Bau von Feuerwehrhäusern mit staatlichen Zuwendungen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Fördervoraussetzungen sind in den einschlägigen Zuwendungsrichtlinien und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen des Freistaates Bayern an kommunale Körperschaften zu Artikel 44 der Bayerischen Haushaltsordnung, enthalten.

Gefördert werden Maßnahmen insbesondere nur dann, wenn sie für die Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst geeignet sind, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrechtzuerhalten oder zu verbessern. Die zur Förderung beantragten Maßnahmen müssen ferner notwendig und wirtschaftlich sein

Verfahrensablauf

Einen entsprechenden Förderantrag (siehe unter "Formulare") kann eine Kommune bei der für sie zuständigen Regierung (= zuständige Förderbehörde) stellen. Dem Förderantrag ist eine fachliche Stellungnahme des zuständigen Kreis- bzw. Stadtbrandrats oder Leiters der Berufsfeuerwehr beizufügen.

Bei Bedarf ist eine fachliche Beratung der Kommunen durch die örtlich zuständigen Stadt- und Kreisbrandräte sowie durch die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz bei den Regierungen sichergestellt.

Fristen

Es können nur Vorhaben gefördert werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist. Bei Beschaffungen ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu werten, bei Baumaßnahmen ist dies die Vergabe des ersten Bauauftrages.

Erforderliche Unterlagen

  • fachliche Stellungnahme des zuständigen Kreis- bzw. Stadtbrandrats oder Leiters der Berufsfeuerwehr

  • ggf. weitere Unterlagen (siehe Förderprogramm)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:08.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.