Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Personalaufwand
Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Personalaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind nach Art 29. und Art. 31 BaySchFG sind unter anderem:
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers - wird vom zuständigen Finanzamt bescheinigt
- Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung der Schule nach Art. 92 ff. BayEUG
- Sicherstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrkräfte nach Art. 97 Abs. 1 BayEUG
- Genehmigungsbescheid der örtlich zuständigen Regierung
- ggf. weitere Unterlagen nach Anforderung des Bayerischen Lehramts für Schule; die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Schule
- Die Schule muss staatlich anerkannt oder genehmigt sein.
- Leistungen werden erst gewährt, wenn die Schule mindestens zwei Jahre ohne wesentliche Beanstandungen durch die Schulaufsicht betrieben wurde .
- Die Schule muss mindestens 14 Schülerinnen und Schüler haben.
- Der Personalaufwand ist nur förderfähig, wenn ein ausreichender Anteil qualifizierter Lehrkräfte beschäftigt wird. Bei mehr als 25 % Lehrkräften der Besoldungsgruppe A 10 oder niedriger erfolgt eine Kürzung des Zuschusses.
Ausschlusskriterien:
Schulen mit weniger als 14 Schülerinnen und Schülern sind nicht förderfähig (§ 31 Abs. 7 Satz 4).
Verfahrensablauf
Die Abwicklung der pauschalierten Leistungen für den notwendigen
Personalaufwand erfolgt zentral durch das Bayerische Landesamt für Schule.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Nicht möglich
Besondere Hinweise
Ersatzschulen dürfen nur mit staatlicher Genehmigung errichtet und betrieben
werden. Der Antrag für die Genehmigung ist mit allen erforderlichen Unterlagen
spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn bei der Schulaufsichtsbehörde
einzureichen (weitere Hinweise siehe unter "Verwandte Themen"). Falls Sie
beabsichtigen eine Schule zu gründen bzw. eine staatliche Förderung zu
beantragen, bitten wir frühestmöglich die örtlich zuständige Regierung zu
kontaktieren, um Fehler oder Mängel bei der Antragsstellung zu vermeiden.
Bearbeitungsdauer
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Monat(en) bis zu 6 Monat(en) zu rechnen.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Stand:10.03.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Landesamt für Schule
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