Berufskraftfahrerqualifikation; Überwachung der Ausbildungsstätten und Anzeige der Durchführung des Unterrichts

Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Tätigkeiten der Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts anbieten.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Die Überwachung der Ausbildungsstätten wird in der Regel von Amts wegen eingeleitet; der zu Überwachende hat bei der Prüfung mitzuwirken. Das Ergebnis der Überwachung wird der zuständigen Regierung/Kreisverwaltungsbehörde mitgeteilt. Sofern in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind, kann durch die Regierung der Oberpfalz der Überwachungsrhythmus auf vier Jahre festgesetzt werden.

Im Übrigen kann das Ergebnis der Überwachung zu weitreichenden Konsequenzen für die Ausbildungsstätte führen.

Neben der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens kann bei den staatlich anerkannten Ausbildungsstätten der Widerruf der staatlichen Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz im Raum stehen.

Besondere Hinweise

Keine.

Fristen

Anzeige von Unterrichten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung: bis spätestens fünf Werktage vorher

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die durchgeführten Unterrichte im Rahmen des BKrFQG

    (bei der Überwachung vor Ort bereitzuhalten)

  • Angaben über das Lehrpersonal, die Unterrichtsräume und die sonstigen Unterrichtsmitteln

    (bei der Überwachung vor Ort bereitzuhalten)

Kosten

  • Gebühren: 30,70 - 511,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand)

    Auslagen (insbesondere für den Sachverständigen/Prüfer) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

Rechtsbehelf

Klage (Leistungsklage gegen die Durchführung der Überwachung)

Stand:04.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Für Sie zuständig

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