Programmfüllender Spielfilm; Beantragung einer Förderung für die Drehbuchentwicklung

Wenn Sie ein Drehbuch von künstlerischer Qualität für einen programmfüllenden Spielfilm entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Ihr Projekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie planen ein deutschsprachiges Drehbuch mit künstlerischer Qualität für einen programmfüllenden Kinospielfilm.
  • Sie haben keine Förderung von anderer Stelle in derselben Entwicklungsstufe erhalten. Förderungen für Projektentwicklung oder Produktionsvorbereitung, die die Förderungen der Drehbuchentwicklung nicht betreffen, sind erlaubt.
  • Sie besitzen die Rechte am Stoff.
  • Sie können erste Erfolge als Autorin oder Autor im Bereich Drehbuch oder Literatur vorweisen, entweder durch
    • ein verfilmtes Spielfilmdrehbuch von mindestens 59 Minuten Länge, das im Kino, Fernsehen oder auf Festivals gezeigt wurde oder
    • ein aufgeführtes Theaterstück, einen veröffentlichten Roman oder andere längere literarische Veröffentlichungen außerhalb des Selbstverlags, oder
  • eine national oder international bedeutsame Auszeichnung oder Nominierung, die Sie mit Ihrem Drehbuch für ein kurzes oder programmfüllendes Spielfilmvorhaben erhalten haben. Hierzu zählen zum Beispiel der Deutsche Drehbuchpreis, der Oscar in der Kategorie „Bester Kurzfilm“ oder der First Steps Award. Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht mit dem Drehbuch begonnen.

Verfahrensablauf

Ihren Förderantrag müssen Sie online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien prüft Ihren Förderantrag auf formale Zulässigkeit.
  • Die Autorenberatungsstelle (Drama Department) trifft eine Vorauswahl unter den Einreichungen.
  • Die unabhängige „Jury Spielfilm“ prüft Ihre Einreichung und empfiehlt eine Auswahl zur Förderung durch die BKM. Die Jury tagt dreimal im Jahr.
  • Die BKM entscheidet über Ihren Förderantrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid des Bundesverwaltungsamtes (BVA), wenn Ihr Antrag bewilligt wurde.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.

In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.  

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer zwischen Antragstellung und Förderentscheidung beträgt in etwa 8 bis 10 Wochen. (8 bis 10 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Kurzbeschreibung über Handlung, Schauplätze und Charaktere, maximal 1 DIN-A4-Seite
    • Treatment oder Exposé in deutscher Sprache
    • Dialogszene in deutscher Sprache
    • Writer’s Note oder Autoren-Statement zum Stoff, maximal 2 Seiten
    • Erklärung über die Rechte am Stoff oder Nachweis der Rechtekette
    • wenn bereits eine Produktionsfirma die Rechte am Stoff erworben hat: Erklärung der Produktionsfirma, dass diese Rechte für die Zeit der Förderung nur Ihnen zur Verfügung gestellt werden
    • Angaben über Ihren beruflichen Werdegang, gegebenenfalls Filmografie
    • bei erneuter Einreichung: Erläuterungen über Veränderungen am Stoff

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Drehbuchförderung Spielfilm
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Online-Verfahren

Kosten

  • Sie haben keine Kosten zu tragen.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden.

Stand:10.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.