Zweck
Die Förderung durch die Landesstelle dient dem Erhalt der Vielfalt und der qualitativen Fortentwicklung der bayerischen Museumslandschaft. Sie soll die nichtstaatlichen Museen bzw. deren Träger bei der Professionalisierung der Museumsarbeit und der Bewahrung und zeitgemäßen Präsentation des reichen kulturellen Erbes unterstützen.
Gegenstand
Gefördert werden vielfältige Maßnahmen zur Weiterentwicklung, Modernisierung und Professionalisierung von Museen. Dazu gehören unter anderem die Erstellung von Konzepten für neue Ausstellungen oder digitale Strategien, die Neugestaltung oder Überarbeitung von Dauerausstellungen, die Einrichtung von Ausstellungs- und Depoträumen sowie der Schutz und die fachgerechte Lagerung von Sammlungsgut.
Auch Restaurierungen und konservatorische Maßnahmen, die Inventarisierung und Digitalisierung von Beständen sowie Forschungsprojekte - etwa zur Herkunft (Provenienz) von Objekten - sind förderfähig. Darüber hinaus werden Projekte unterstützt, die den Bildungsauftrag der Museen stärken, zum Beispiel durch didaktische Angebote, museumspädagogische Räume oder Outreach-Programme.
Maßnahmen zur Barrierefreiheit, zur nachhaltigen Besucherbindung und zur Ansprache neuer Zielgruppen, etwa durch Marketingkonzepte oder einheitliches Erscheinungsbild (Corporate Design), sind ebenso förderfähig wie der wissenschaftlich betreute Transfer von Architekturobjekten in Freilichtmuseen. In begründeten Einzelfällen kann auch der Ankauf von Objekten zur sinnvollen Ergänzung bestehender Sammlungen unterstützt werden.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger / antragsberechtigt sind Träger von Museen, die dauerhaft bestehen, öffentlich zugänglich sind, nicht auf Gewinn ausgerichtet arbeiten und im Dienst der Gesellschaft stehen. Gefördert werden nur Einrichtungen, die auf Grundlage musealer Standards sammeln, bewahren, erforschen, ausstellen und vermitteln - mit dem Ziel von Bildung, Wissenschaft und kulturellem Genuss.
Nicht antragsberechtigt sind sogenannte museumsähnliche Einrichtungen, wie z. B. Informationszentren, Besucherbergwerke oder Ausstellungshäuser ohne eigene Sammlung und wissenschaftlich betreute Bestände.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Sach-, Personal- und Investitionsausgaben, die in direktem Zusammenhang mit Projekten nach Nr. 2.1 dieser Richtlinien stehen. Zuwendungsfähig sind dabei Personalausgaben für befristet eingestelltes Personal oder für die projektbezogene Erhöhung des Stundenumfangs von unbefristet beschäftigtem Personal des Museumsträgers. Im Rahmen der zuwendungsfähigen Ausgaben können auch unentgeltliche ehrenamtliche Arbeitsleistungen berücksichtigt werden; maßgeblich sind die zuwendungsfähigen Höchstsätze in der Ländlichen Entwicklung (ZHLE); siehe: ZHLE: Zuschussfähige Höchstsätze in der Ländlichen Entwicklung - Bürgerservice (gesetze-bayern.de). Kommunale Regiearbeiten werden grundsätzlich nicht gefördert.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung für die Dauer von maximal drei Jahren gewährt. Die Höhe der Zuwendung wird von der Landesstelle im pflichtgemäßen Ermessen festgelegt. Ein Fördersatz von mehr als 50 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben darf nicht überschritten werden. Bei Bemessung der Höhe der Zuwendung wird je nach Leistungsfähigkeit eine angemessene Beteiligung des Zuwendungsempfängers an den Gesamtausgaben gefordert (mindestens 10 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben). Es können nur solche Mittel als Eigenmittel berücksichtigt werden, über die der Antragsteller frei verfügen kann (also z. B. keine zweckgebundenen Spenden).