Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Für Personen ab 24 Jahren bei Antragstellung bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 37,00 EUR und dem Auslandszuschlag von 41,00 EUR.
Gebühr: 78 EUR
Vorkasse: ja
Für Personen unter 24 Jahren bei Antragstellung bei der örtlich zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 22,80 EUR und dem Auslandszuschlag von 41,00 EUR.
Gebühr: 63,8 EUR
Vorkasse: ja
Für Personen ab 24 Jahren bei Antragstellung bei einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 37,00 EUR dem Auslandszuschlag von 41,00 EUR und dem Unzuständigkeitszuschlag von 13 EUR.
Gebühr: 91 EUR
Vorkasse: ja
Für Personen unter 24 Jahren bei Antragstellung bei einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretung. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 22,80 EUR, dem Auslandszuschlag von 41,00 EUR und dem Unzuständigkeitszuschlag von 13 EUR.
Gebühr: 76,8 EUR
Vorkasse: ja
Für Personen ab 24 Jahren bei Antragstellung bei einem beliebigen deutschen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 37,00 EUR und dem Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 30,00 EUR.
Gebühr: 67 EUR
Vorkasse: ja
Für Personen unter 24 Jahren bei Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 22,80 EUR und dem Unzuständigkeitszuschlag von 30,00 EUR.
Gebühr: 52,8 EUR
Vorkasse: ja
Gebühr für Lichtbild, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Gebühr: 6 EUR
Vorkasse: ja