Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung
            
            
                
                    
                        Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen u.a. an einer geeigneten Schulung in Erster Hilfe teilnehmen. Geeignete Schulungen werden von Stellen durchgeführt, die hierzu amtlich anerkannt sind.
Die Regierung der Oberpfalz erteilt bayernweit die amtliche Anerkennung für Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen.
Stellen, die ein Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur ersten Hilfe ermächtigt hat, benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine solche Anerkennung.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    - Antrag
- Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (amtl. Führungszeugnis)
- Befähigtes Lehrpersonal
- geeignete Schulungsräume
- Lehrmittel
- Lehrplan
- Haftpflichtversicherung
 
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.
 
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    6 - 8 Wochen
                    
                
                
             
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
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                            Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (einfache Führungszeugnisse, höchstens 3 Monate alt) 
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                            Nachweis über die medizinisch-fachliche und pädagogische Qualifikation und ggfs. entsprechende Fortbildungen der Ausbilder (Weitere Nachweise auf Verlangen der Behörde) 
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                            Nutzungserlaubnis, Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten 
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                            Zusammenstellung/Fotos über Lehrmittel 
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                            Lehrplan - „Roter Faden“/Präsentation 
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                            Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (aktuelle Versicherungspolice) 
 
        
                
            
                Formulare
                Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:01.09.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt