Arbeitslosigkeit; Meldung
Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie sind arbeitslos oder Sie werden innerhalb der nächsten 3 Monate voraussichtlich arbeitslos.
Verfahrensablauf
Elektronische Arbeitslosmeldung:
- Melden Sie sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos und buchen Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.
Persönliche Arbeitslosmeldung:
Sie müssen sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist:
- Sprechen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit zu den Öffnungszeiten vor und bringen Sie ein Ausweisdokument mit aktueller Meldeadresse mit, zum Beispiel Ihren Personalausweis. Sie brauchen keinen Termin zu vereinbaren.
- Sie erhalten die erforderlichen Informationen für die Beantragung von Arbeitslosengeld und gegebenenfalls einen Termin mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Den Antrag auf Arbeitslosengeld können Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit stellen.
Fristen
Es gibt keine Frist. Um Nachteile zu vermeiden, sollten Sie sich spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel etwa 10 Minuten.
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Elektronische Arbeitslosmeldung:
- Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion, die kostenlose AusweisApp2 sowie ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät.
Persönliche Arbeitslosmeldung:
- Personalausweis mit aktueller Meldeadresse
- Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung
Stand:15.04.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt