Ausbildungsgeld für Menschen mit Behinderung; Beantragung
Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Ausbildungsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie haben eine Behinderung und Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
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Sie werden an einer der folgenden Maßnahmen teilnehmen:
- (erste) berufliche Ausbildung,
- berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung,
- individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung,
- Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter.
- Sie haben keinen Anspruch auf Übergangsgeld.
Verfahrensablauf
Das Ausbildungsgeld müssen Sie schriftlich beantragen:
- Vereinbaren Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einen Beratungstermin.
- Bei der Beratung werden die unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen geklärt, die die Höhe des Ausbildungsgeldes beeinflussen.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare und Nachweise, die Sie ausfüllen und einreichen müssen. Sie können auch online die Unterlagen ausfüllen und erforderliche Nachweise hochladen.
- Sie bekommen dann einen Bescheid.
Verlängerung:
- Wenn Ihre Ausbildungsmaßnahme länger als 18 Monate dauert, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit automatisch rechtzeitig einen Fragebogen. Füllen Sie diesen aus und geben Sie den Fragebogen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Agentur für Arbeit wieder ab, damit Sie Ihr Ausbildungsgeld weiterhin erhalten. Auch diesen Fragebogen können Sie online ausfüllen.
Fristen
Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.
Bearbeitungsdauer
Bei Abgabe vor Beginn der Ausbildung oder Maßnahme: rund 1 Monat nach Beginn der Ausbildung oder Maßnahme. Bei Abgabe des Fragebogens nach Beginn der Ausbildung oder Maßnahme: rund 1 Monat (1 Monat)
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.
Rechtsbehelf
Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.
Stand:22.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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