Theater- und Konzertsaalbauten; Beantragung einer Zuweisung für Baumaßnahmen
Der Freistaat gewährt auf Antrag Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen an professionellen kommunalen Theater- und Konzertsaalbauten.
Beschreibung
Voraussetzungen
Förderfähig sind Investitionen
- für kommunale Theater- und Konzertsaalbauten, wenn dort kommunal getragene professionelle Theater oder Orchester ihren Sitz haben und Betriebskostenzuschüsse bzw. institutionelle Zuschüsse des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst erhalten.
Als kommunal getragen gelten professionelle Theater oder Orchester auch dann, wenn die Kommune beherrschenden Einfluss ausüben kann bzw. für das jeweilige Ensemble wirtschaftlich betrachtet wie für ein eigenes eintritt.
- für kommunale Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung am Sitz einer Bezirksregierung, die auch als Theater bzw. Konzertsaal genutzt werden, sofern die Kommune nicht über einen aus Mitteln des Art. 10 BayFAG geförderten Theater- und Konzertsaalbau verfügt, sowie
- für kommunale Theater- und Konzertsaalbauten, wenn dort ein ganzjähriger professioneller Spielbetrieb mit regelmäßig mindesten 100 Theater- oder Konzertvorstellungen erfolgt und die Kommune nicht über einen aus Mitteln des Art. 10 BayFAG geförderten oder in staatlicher Trägerschaft befindlichen Theater- oder Konzertsaalbau verfügt.
Das Europäische Beihilfenrecht ist zu beachten. Insbesondere wird auf die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 hingewiesen.
Es gelten folgende Voraussetzungen für die Gewährung von Zuweisungen zu förderfähigen Maßnahmen:
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Kommune muss in der Lage sein, die notwendigen Eigenmittel aufzubringen und auch die zu erwartenden Folgekosten in der Zukunft zu finanzieren.
- Vor Beginn einer Baumaßnahme müssen in der Regel die Planunterlagen fachlich geprüft werden.
- Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
- Eine geförderte Baumaßnahme muss grundsätzlich mindestens 25 Jahre für den Zuweisungszweck verwendet werden.
- Die Maßnahme muss wirtschaftlich sein.
- Direktaufträge sind nur zulässig nach Maßgabe der für Kommunen geltenden Vergabegrundsätze.
- Zuweisungen werden nur für Vorhaben gewährt, deren zuweisungsfähige Ausgaben mehr als 100.000 € betragen. Für Maßnahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit/Inklusion sowie durch Elementarschadensereignisse veranlasste Maßnahmen wird die allgemein geltende Bagatellgrenze von 100.000 € auf 25.000 € reduziert.
Verfahrensablauf
Zuweisungsanträge sind über die Regierungen dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat vorzulegen. Das Staatsministerium entscheidet nach Anhörung des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die grundsätzliche Förderfähigkeit eines beantragten Vorhabens.
Das Bewilligungsverfahren und die fachliche Prüfung obliegen den Regierungen.
Über Anträge auf Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn entscheiden die Regierungen mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.
Besondere Hinweise
Mit der Baumaßnahme darf erst nach Erteilung eines entsprechenden Bewilligungsbescheides oder nach vorheriger Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn begonnen werden.
Fristen
Anträge auf Zuweisungen sind innerhalb der von der jeweils zuständigen Regierung festgelegten Frist in einfacher Ausfertigung auszureichen.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Antrag auf Bewilligung weiterer Zuwendungsraten (Muster 1b zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2a zu Art. 44 BayHO - Kameralistik)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2b zu Art. 44 BayHO - Doppik)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Auszahlungsantrag (Muster 3 zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Vergabenachweis für die Baumaßnahme (Anlage zu Muster 4 nach Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Verwendungsbestätigung (Muster 4a zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Kosten von Hochbauten (Muster 5 zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Erläuterungsbericht zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für eine Hochbaumaßnahme (Muster 6 zu Art. 44 BayHO)
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Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit:
Flächenzusammenstellung zum Erläuterungsbericht (Muster 6a zu Art. 44 BayHO)
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Maßnahmenerhebungsbogen
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Mitteilung gem. Nr. 1.1 NBest-Bau – Zuwendungen/Zuweisungen nach BayFAG und BayGVFG
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Stand:02.12.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
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