Berufsausbildung Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin; Beantragung der Zulassung zur Abschlussprüfung

Sie müssen die Zulassung zur Abschlussprüfung im Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin bei der zuständigen Regierung beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen,

  • wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungsdauer nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,
  • wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13 BBiG Satz 2 Nummer 7 vorgelegt hat und
  • wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden noch deren gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen zu vertreten haben.

Zur Abschlussprüfung wird ferner zugelassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er

  • nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist,
  • systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung, durchgeführt wird und
  • durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet.

Zulassung in besonderen Fällen nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.

Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich unter Verwendung der von der zuständigen Stelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu stellen.

Prüfungsbewerber, welche eine Zulassung in besonderen Fällen nach § 45 Abs. 2 BBiG anstreben, werden gebeten, sich mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder der zuständigen Regierung in Verbindung zu setzen.

Fristen

  • Sommerabschlussprüfung: 1. März 
  • Winterabschlussprüfung: 1. Oktober

Erforderliche Unterlagen

  • bei Anmeldung zur Prüfung durch Auszubildende:

    • Bescheinigung über die Teilnahme an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung/Helferprüfung
    • vorgeschriebener Ausbildungsnachweis
    • Antrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrags
    • letztes Zeugnis der Berufsschule
    • ggf. Antrag auf Nachteilsausgleich mit ärztlicher Bescheinigung
    • Bestätigung über Lehrgang – Qualitätserzeugung tierischer Lebensmittel (Beruf der Landwirtschaft)
    • Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten

    Zusätzlich bei vorzeitiger Beendigung der Ausbildungszeit bzw. Sonderzulassung:

    • Stellungnahme des Ausbildenden zum Ausbildungsstand
    • Stellungnahme der Berufsschule zum Ausbildungsstand
    • ggf. weitere Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise

  • bei Anmeldung zur Prüfung durch Berufsfachschule (BFS) für Ernährung und Versorgung

    • Lebenslauf (tabellarisch)
    • letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule
    • letztes Zeugnis der BFS/Zeugnis Helferprüfung
    • Antrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrags
    • Bestätigung der Berufsfachschule über die Führung des Praxisnachweises
    • ggf. Antrag auf Nachteilsausgleich mit ärztlicher Bescheinigung
    • Stellungnahme der Schule zum Ausbildungsstand bei Überschreitung der Grenzwerte für Fehlzeiten
    • Bestätigung über Lehrgang – Qualitätserzeugung tierischer Lebensmittel (Beruf der Landwirtschaft)
    • Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten

  • bei Anmeldung zur Prüfung durch Prüfungsbewerber nach § 45 Abs. 2 BBiG

    • Lebenslauf (tabellarisch) mit Monatsangaben zum Nachweis über berufsbezogene Tätigkeiten bzw. über die Führung des eigenen Haushaltes
    • Nachweis über die geforderte 6-monatige Berufspraxis in einem landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalt (Beruf der Landwirtschaft)
    • Nachweis über Ausbildung an einer berufsbildenden Schule/Fachschule oder sonstigen Einrichtung
    • Nachweis über den Besuch eines Vorbereitungslehrganges nach § 45 Abs. 2 BBiG mit Aufschreibungen
    • Antrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrags
    • letztes Zeugnis der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule und
    • letztes Zeugnis der zuletzt besuchten beruflichen Schule
    • Prüfungszeugnis/Gesellenbrief (außerhauswirtschaftliche Ausbildung)
    • Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten
    • ggf. Antrag auf Sonderzulassung mit Begründung
    • ggf. Antrag auf Nachteilsausgleich mit ärztlicher Bescheinigung

Formulare

  • Formular, bayernweit: Anmeldung zur Prüfung - Auszubildende
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Anmeldung zur Prüfung für Berufsfachschüler/innen - BFS für Ernährung und Versorgung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Anmeldung zur Prüfung außerhalb dualer Ausbildung oder Berufsfachschule (§ 45 Abs. 2 BBiG)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Genehmigung des Betrieblichen Auftrags
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Bei Zulassung im Rahmen der dualen Ausbildung oder von Berufsfachschulen fallen keine Gebühren an.

    Bei Zulassung außerhalb der dualen Ausbildung oder Berufsfachschule (nach § 45 Abs. 2 BBiG) fällt eine Prüfungsgebühr von 180,00 EUR an.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:04.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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