Waisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhalt

Wenn Ihr Elternteil infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Waisenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie erhalten die Waisenrente, wenn die Person infolge eines Versicherungsfalls gestorben ist. Dazu gehören Arbeitsunfälle, Unfälle auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten.

Sie erhalten die Waisenrente als

  • leibliches Kind,
  • Stiefkind oder Pflegekind, wenn Sie im Haushalt der verstorbenen Person gelebt haben und dort versorgt und betreut wurden und als
  • Enkel oder Geschwisterteil, wenn Sie im Haushalt der verstorbenen Person gelebt haben und dort versorgt und betreut wurden.
  • Sie können zudem die Waisenrente erhalten, wenn die verstorbene Person überwiegend für Ihren Lebensunterhalt aufgekommen ist.

Unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie die Waisenrente auch dann, wenn Sie 18 bis unter 27 Jahre alt sind:

  • Sie befinden sich in Schul- oder Berufsausbildung oder
  • Sie können wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst für Ihren Unterhalt aufkommen oder
  • Sie befinden sich in einer Übergangszeit von höchstens 4 Kalendermonaten
    • zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem nächsten Ausbildungsabschnitt oder
    • der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder
    • der Ableistung eines freiwilligen Dienstes.

Verfahrensablauf

Grundsätzlich müssen Sie die Waisenrente nicht beantragen. Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse stellt den Anspruch und die Höhe der Waisenrente von sich aus ("von Amts wegen") fest.

Sie haben die Möglichkeit, den Vorgang online oder per Post anzustoßen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Je nach Fall sind unterschiedliche Unterlagen und Angaben erforderlich:

    • Sterbeurkunde des Elternteils
    • Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
    • Angaben zur Bankverbindung
    • gegebenenfalls:
      • Nachweis der Stief- oder Pflegekindschaft oder Adoptionsnachweis
      • Schul- oder Ausbildungsnachweise (bei Waisen über 18 Jahre)
      • Sterbeurkunde des 2. Elternteils (bei Vollwaisen)
      • Hinterbliebenenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung (wenn schon vorhanden, ansonsten die Rentenversicherungsnummer)
      • Angaben zum Jahresarbeitsverdienst (bei Arbeitsunfall mit direktem Tod)

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Stand:12.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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