Zweck
Die Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende richten sich grundsätzlich an alle Eltern. Sie bieten präventive Begleitung in verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie. Sie sollen zur Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation zwischen Paaren sowie Eltern und ihren Kindern beitragen.
Gegenstand
Gefördert werden Wochenendangebote der Eltern- und Familienbildung, die Eltern, Alleinerziehenden, Pflegeeltern und werdenden Eltern durch Seminare, Vorträge oder vergleichbare Veranstaltungen praxisnahe Informationen, Beratung und Unterstützung vermitteln. Für Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende, die als Wochenendseminare (Freitag, Samstag, Sonntag) durchgeführt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zuwendung gewährt werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Privatpersonen:
- Mütter, Väter, Alleinerziehende, oder werdende Eltern
- Pflegeeltern
- Großeltern (in Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit der Eltern)
Zuwendungsfähige Kosten
Antragsberechtigt sind Privatpersonen: Mütter, Väter, Alleinerziehende, oder werdende Eltern; Pflegeeltern; Großeltern (in Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit der Eltern)
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die staatliche Zuwendung beträgt je Veranstaltungstag bis zu 27,00 EUR für jedes berücksichtigungsfähige Kind und bis zu 30,50 EUR für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen.
Die staatlichen Zuwendungen werden als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.