Zweck und Gegenstand
Mit dem Pilotprogramm „Heimat.Engagiert“ werden jährlich bis zu 40 Vorhaben gefördert, die sich in besonderer oder innovativer Art und Weise mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlich herausragenden Inhalten befassen.
Bei der Umsetzung des Vorhabens ist auf eine inklusive und offene Ausgestaltung zu achten (offener Heimatbegriff).
Zuwendungsempfängerin/ Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gefördert werden können dabei insbesondere Aufwendungen für
- heimatpflegerisch besonders wertvolle Publikationen,
- Veranstaltungen,
- Ausstellungen,
- die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Vereinsinventar,
- die Anschaffung von Ausstellungsinventar,
- die Instandsetzung von aus heimatpflegerischen Aspekten besonders wertvollem Ausstellungsinventar,
- technische Möglichkeiten zur Präsentation von Heimatgeschichte einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen,
- Wegweiser und Informationstafeln.
Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.
Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich für
- Bauvorhaben, einschließlich der Sanierung, und
- Neuanschaffung von Möbeln, Kleidung, Instrumenten oder vereinsüblicher Ausstattung.
Ausgeschlossen von der Förderung sind weiter grundsätzlich Vorhaben, die regional oder bayernweit sehr häufig vorkommen und daher keinen besonderen oder innovativen Charakter aufweisen, wie z. B. die Restaurierung von (Vereins-)Fahnen, Maibaumtafeln, Schützenscheiben, die Ausrichtung von (Vereins-)Festen und Fahrten oder Vergleichbares („massentypische Vorhaben“). Ebenfalls ausgeschlossen sind bestehende, wiederkehrende Veranstaltungs- und Publikationsreihen.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) mit einem Festbetrag von 2.000 EUR gewährt.