Kontakt

Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle oder soweit einschlägig auch an den zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner.

Die Kontaktdaten des Einheitlichen Ansprechpartners (soweit er in Anspruch genommen werden kann) und die der zuständigen Stellen werden Ihnen nach der Festlegung Ihres Vorhabens angezeigt. Sie sind abhängig von der Formalität und dem Ort an dem Sie tätig sein werden.

Wenn Sie die Kontaktdaten einer bestimmten Behörde oder Einrichtung suchen, steht Ihnen die Behördensuche zur Verfügung.

E-Mail-Service BAYERN | DIREKT
Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung

Sie erreichen die Servicestelle per E-Mail unter direkt@bayern.de (bitte im Betreff "Dienstleistungsportal" angeben) oder über folgendes Kontaktformular.

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Telefonservice BAYERN | DIREKT
Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung

Lächelnde Dame und Kollegen geben Auskunft per Telefon - Link zu "BAYERN | DIREKT"

Informationen und Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer: +49 (0)89 12 22 20

An Werktagen sind wir für Sie wie folgt erreichbar:

  • Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Weitere Informationen in diesem Kontext

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