Kontakt
Bei Fragen zu einer konkreten Formalität (Genehmigung oder Anzeige) wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle oder soweit einschlägig auch an den zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner.
Die Kontaktdaten des Einheitlichen Ansprechpartners (soweit er in Anspruch genommen werden kann) und die der zuständigen Stellen werden Ihnen nach der Festlegung Ihres Vorhabens angezeigt. Sie sind abhängig von der Formalität und dem Ort an dem Sie tätig sein werden.
Wenn Sie die Kontaktdaten einer bestimmten Behörde oder Einrichtung suchen, steht Ihnen die Behördensuche zur Verfügung.
E-Mail-Service BAYERN | DIREKT
Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung
Sie erreichen die Servicestelle per E-Mail unter direkt@bayern.de (bitte im Betreff "Dienstleistungsportal" angeben) oder über folgendes Kontaktformular.
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Telefonservice BAYERN | DIREKT
Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung
Informationen und Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer: +49 (0)89 12 22 20
An Werktagen sind wir für Sie wie folgt erreichbar:
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- Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
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