Register, Rollen und Verzeichnisse - Handelsregister
Im Handelsregister sind alle Betriebe eingetragen, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordern. Aufgenommen werden Informationen über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse Ihres Unternehmens. Das Handelsregister kann von allen eingesehen werden.
Formalitäten
Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
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Handelsregister; Einsicht
Die Einsicht in die vom Registergericht geführten öffentlichen Register (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister und Vereinsregister) und der zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke ist jedem zu Informationszwecken gestattet. Ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme muss nicht dargelegt werden.
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Handelsregister; Neueintragung, Veränderung und Löschung
Das Handelsregister wird beim Amtsgericht-Registergericht geführt.