Unterschiedliche Einstiege in das Portal

Elektronische Verfahrensabwicklung

Gemäß Art. 8 der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) und Art. 57a der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2005/36/EG) ist sicherzustellen, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit (mit Ausnahme von Kontrollen, die eine physische Untersuchung vor Ort erfordern) oder die Anerkennung von Berufsqualifikationen (mit Ausnahme der Durchführung eines Anpassungslehrgangs oder einer Eignungsprüfung) betreffen, leicht aus der Ferne und elektronisch über den betreffenden Einheitlichen Ansprechpartner oder bei der betreffenden zuständigen Behörde abgewickelt werden können.

Für eine sichere elektronische Kommunikation und Verfahrensabwicklung steht die "Plattform für sichere Kommunikation in Bayern" zur Verfügung, die an das Dienstleistungsportal Bayern angeschlossen wurde. Zusätzlich können die üblichen Kommunikationsmedien genutzt werden (Telefon, Fax, teilweise Web-Anwendungen mit entsprechenden Formularen). Für den Versand von sensiblen Daten wird die Übermittlung per Fax oder über die "Plattform für sichere Kommunikation in Bayern" empfohlen.

Online-Antragsstellung über die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern

Die "Plattform für sichere Kommunikation in Bayern" ermöglicht Bürgern und Unternehmern aus dem In- und Ausland eine kostenlose verschlüsselte elektronische Kommunikation mit den angeschlossenen öffentlichen Stellen in Bayern (insbesondere Behörden und Kammern sowie Einheitliche Ansprechpartner). Sie können über die Plattform Nachrichten und Anträge sicher an die zuständigen angeschlossenen Stellen und/oder Einheitlichen Ansprechpartner übermitteln.

  • Wenn Sie eine Dienstleistung in Bayern aufnehmen oder ausüben und über die Plattform sicher kommunizieren möchten, werden Sie nach Auswahl der Daten für Ihr Vorhaben als Dienstleister mit Klick auf "Zur Online-Antragstellung" im Registerblatt "Anforderungen" oder "Formulare" an die Plattform weitergeleitet.
  • Wenn Sie Ihren erlernten Beruf anerkennen lassen und über die Plattform sicher kommunizieren möchten, wählen Sie auf der Seite "Antragsstellung" im Menü "Berufsanerkennung" abhängig vom Referenzberuf die Verwaltungsleistungen aus und anschließend den Ort an dem Sie arbeiten möchten. Wenn Sie "Sichere Online-Kommunikation" wählen werden Sie an die Plattform weitergeleitet und können der zuständigen Stelle den Antrag und die erforderlichen Unterlagen online übermitteln (soweit diese über die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern sicher erreichbar ist).
  • Wenn Sie mit einer bestimmten Behörde in Kontakt treten möchten, werden Sie nach Auswahl der Behörde mit Klick auf "Sichere Online-Kommunikation" an die Plattform weitergeleitet. Der Link zur "Sicheren Online-Kommunikation" wird nur angezeigt, wenn die Behörde die sichere Kommunikation über diese Plattform eröffnet hat.

An der Plattform müssen Sie sich zunächst zur Anlage eines Benutzerkontos registrieren / authentifizieren (die erstmalige Registrierung kann bis zu 10 Werktage dauern) und anschließend je Vorhaben ein sog. Fallpostfach anlegen.

Wichtige Hinweise:

  • Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei und erfolgt auf freiwilliger Basis.
  • Die Kommunikation kann nur vom Antragsteller gestartet werden (z. B. durch Versand eines Antrages oder formlosen Schreibens an die zuständige Stelle oder den Einheitlichen Ansprechpartner). Dazu muss ein Fallpostfach angelegt werden.
  • Die Verschlüsselung der Nachrichten, die Antragsteller an Behörden / öffentliche Stellen versenden, erfolgt automatisch durch die Plattform. Nachrichten und Dokumente werden auf der Plattform verschlüsselt abgelegt.
  • Soweit Antragsteller Nachrichten und Anträge über ein Fallpostfach für ein Vorhaben bzw. im Zusammenhang mit einer konkreten Dienstleistung versenden, ist eine Kommunikation nur mit der für die jeweilige Verwaltungsleistung zuständigen Stelle oder dem zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner möglich. Diese werden abhängig von dem vom Antragsteller gewählten Standort ermittelt und, soweit mehr als eine Stelle zuständig ist, von ihm ausgewählt.
  • Antragsteller können über die Plattform zudem nur an öffentliche Stellen (insbesondere Behörden und Kammern), die sich an die Plattform angeschlossen haben, verschlüsselte Nachrichten oder Anträge senden. Eine Übersicht über die öffentlichen Stellen, die sich an diese Plattform angeschlossen haben, finden Sie unter "Weiterführendes".
  • Nach Erhalt einer Nachricht von der Plattform entscheidet die Behörde / öffentliche Stelle, ob sie eine verschlüsselte E-Mail-Nachricht an das Fallpostfach des Antragstellers auf der Plattform zurücksendet oder einen anderen Kommunikationsweg (z. B. Papier, Fax) wählt.

Zuständige Stellen und Einheitliche Ansprechpartner in Bayern, die über die Plattform kommunizieren möchten, müssen sich an die Plattform anschließen. Dazu muss mindestens das zentrale E-Mail-Postfach der Behörde / öffentlichen Stelle mit einem Verschlüsselungs- und Signaturzertifikat der Bayerischen Verwaltungs-PKI ausgestattet sein.

Die Nutzungsbedingungen für Bürger und Unternehmer und die Nutzungsbedingungen für öffentliche Stellen finden Sie unter "Weiterführendes".

Schriftform

Manche Anträge können formlos gestellt werden, für andere gelten Formerfordernisse, wie beispielsweise die Schriftform. Welche Anforderungen an die Form Ihres Antrags gestellt werden, hängt vom jeweiligen Fachgesetz ab.

Wenn die Schriftform erforderlich ist und Sie einen Antrag über die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern elektronisch einreichen, müssen Sie ihn mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, damit er formwahrend ist. Wenn Sie den Antrag ohne Ihre qualifizierte elektronische Signatur über die Plattform elektronisch einreichen, müssen Sie ihn zusätzlich ausdrucken und handschriftlich unterschrieben der zuständigen Stelle per Post oder Fax zusenden.

Weitere Informationen in diesem Kontext

Formalitäten nach Themen

Informationen für Dienstleistungserbringer sowie über die Anerkennung von beruflichen Auslandsqualifizierungen