Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins

Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (Kartenführerschein), oder Nachweis einer ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 FeV
  • Beim Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen: ordentlicher Wohnsitz in Deutschland (an mindestens 185 Tagen im Jahr) oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei dieses Übereinkommens ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, in der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

  • gültiger (EU-Karten-)Führerschein

Kosten

  • Ausstellung eines Internationalen Führerscheins: ca. 15 Euro

    ggf. zusätzliche Kosten für die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:12.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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