Sehteststellen; Beantragung der amtlichen Anerkennung
Die zuständige Regierung erteilt die Anerkennung für Sehteststellen. Inhaber dieser Anerkennung sind berechtigt, Sehtests für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchzuführen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Der Antragsteller muss seine Zuverlässigkeit nachweisen.
- Geschultes Personal für die Durchführung der Sehtests muss vorhanden sein.
- Ein Sehtestgerät gemäß der DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013 sowie als Sehteststelle geeignete Räumlichkeiten müssen vorhanden sein.
- Eine regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung muss gewährleistet sein.
Verfahrensablauf
Ein Antrag mit allen Nachweisen ist bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Über das von den Regierungen hierzu angebotene Online-Verfahren kann nicht nur die amtliche Anerkennung einer Sehteststelle online beantragt werden, sondern auch bei vorhandener Anerkennung eine Verlängerung sowie Änderungen/Ergänzungen der Anerkennung. Zudem kann hiermit die Aufgabe der Tätigkeit online angezeigt werden.
Erforderliche Unterlagen
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einfaches Führungszeugnis des Antragstellers, nicht älter als drei Monate
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Nachweis der geforderten Sachkunde des Sehtestpersonals
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Nachweis über Sehtestgerät gemäß DIN 58220 Teil 6, Ausgabe September 2013
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Bestätigung eines Arztes, dass er die Aufsicht übernimmt
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Unterlagen zu den als Sehteststelle vorgesehenen Räumlichkeiten.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:04.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt