Zweck
Frauen kommt eine Schlüsselfunktion im Integrationsprozess zu. Ihre Einstellung, ihre Bereitschaft und ihr Wille zur Integration sind nicht nur für den eigenen, sondern für den Integrationserfolg der gesamten Familie entscheidend. Ziel der bayerischen Integrationspolitik ist daher, Frauen in ihren Integrationsanstrengungen bestmöglich zu unterstützen. Durch niederschwellige Angebote sollen die Frauen erreicht und für weitere Integrationsangebote ermutigt und empowert werden.
Gegenstand
Gefördert werden niederschwellige, praktische Aktivitäten, mit dem Ziel der Stärkung des Selbstbewusstseins und der eigenen Fähigkeiten der Frauen (sog. Empowerment).
Im Rahmen der Projektreihe "Lebenswirklichkeit in Bayern" werden Angebote gefördert, die niederschwellig ausgestaltet sind und praktische Aktivitäten zum Empowerment von Frauen umfassen. Hierunter fallen unter anderem regelmäßige Austauschtreffen oder praktische Kurse zu alltäglichen Themen. Besonderes Augenmerk sollte auf der Akquise neuer Teilnehmerinnen liegen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben für Projektleitung und Projektkoordination, Sachausgaben, Ausgaben für die Kinderbetreuung sowie Gemeinausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach den vom Bayerischen Finanzministerium veröffentlichten Personalausgabenhöchstsätzen.
Die Höhe der Zuwendung wird auf höchstens 50.000 Euro begrenzt.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis
maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung
setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 %
der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender
Haushaltsmittel.