Zweck
Ziel der Kursreihe "Leben in Bayern" ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Kultur, die Werte und unser Zusammenleben in Bayern näherzubringen und ihnen das Zurechtfinden im Alltag zu erleichtern. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten praktische Unterstützung in Fragen des Alltags, der Erziehung, Bildung und Gesundheit sowie die Gelegenheit zur Vertiefung der deutschen Sprache. Die Wertevermittlungskurse sollen keinen strengen Frontalunterrichtscharakter haben, sondern Raum für den Austausch untereinander und mit den Kursleiterinnen und Kursleitern lassen. Zur Veranschaulichung gelebter Werte soll der Unterricht auch Einblicke in das Vereinsleben oder in ehrenamtliches Engagement umfassen.
Gegenstand
Gefördert wird die Kursreihe "Leben in Bayern" bestehend aus den drei Modulen:
- Miteinander leben in Bayern
- Erziehung und Bildung in Bayern
- Gesundheit in Bayern
Der Inhalt der Module richtet sich nach den von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit erarbeiteten Unterrichtsmaterialien, bestehend aus dem Lehrkonzept für die Kursleiterinnen und Kursleiter sowie dem Arbeitsbuch für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Jedes Modul wird von einer Unternehmung, die einen thematischen Bezug zu unseren Werten oder zu unserer Kultur hat, begleitet (zum Beispiel Besuch einer Schule oder einer Kindertagesstätte, Museumsbesuch, Stadtrundgänge).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.
Zuwendungsfähige Kosten
Im Rahmen der Kursreihe "Leben in Bayern" sind folgende projektbezogene Ausgaben zuwendungsfähig:
- Projektleitung und Projektkoordination
- Vor- und Nachbereitung der Kurse und Module
- Ausgaben für die Kinderbetreuung
- ehrenamtlicher Einsatz von Kulturmittlern
- Ausgaben für eine Abschlussveranstaltung
Art und Höhe
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 1 Jahr(en).
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis
maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung
setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 %
der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender
Haushaltsmittel.