Zweck
Mit dem Förderprogramm Regionalkultur sollen in ganz Bayern heimatpflegerische Initiativen gefördert und das Heimat- und Traditionsbewusstsein gestärkt werden.
Gegenstand
Gefördert werden Investitionen beim Neubau, Umbau, der Erweiterung oder Sanierung von bzw. technische Einbauten in Spielstätten für historische Heimatschauspiele (Veranstaltungs- und Probenräume sowie Freilichtbühnen). Ebenfalls gefördert wird der Erwerb eines Gebäudes einschließlich notwendiger Umbau- oder Instandsetzungsmaßnahmen, wenn dadurch ein Neubau oder eine Erweiterung entbehrlich wird.
Nicht gefördert werden rein örtlich wirkende Vorhaben ohne überregionalen Bezug.
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnort, gewöhnlichem Aufenthalt oder Sitz in Bayern, insbesondere Vereine, Kommunen, Verbände, Stiftungen und Privatpersonen.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben, wenn sie für die Vorbereitung und Durchführung des Projekts im Bewilligungszeitraum erforderlich sind:
- Baukosten einschließlich der Ausgaben für technische Einbauten in Spielstätten sowie Erwerbskosten gemäß der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR);
- Personalausgaben, Sachausgaben, Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz, allgemeine Organisationskosten (i. H. v. bis zu 10% der übrigen zuwendungsfähigen Ausgaben)
Unentgeltlich erbrachte Arbeitsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen als fiktive Ausgaben anerkannt werden:
- in Höhe von 12,15 Euro pro Stunde
- bei besonderer fachlicher Qualifikation bis zu 24,30 Euro pro Stunde
- maximal jedoch 25 Prozent der übrigen tatsächlich angefallenen zuwendungsfähigen Ausgaben
Die Arbeitsleistungen müssen geeignet dokumentiert werden (z. B. durch Stundenlisten).
Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere:
- laufende Instandhaltungsmaßnahmen (Bauunterhalt),
- ohnehin anfallende Ausgaben des Antragstellers, Ausgaben für kommunale Regiearbeiten
- Aufwendungen für den Spielbetrieb, insbesondere Kostümausstattung, Requisiten und Kulissen, sowie für Vereinsarchive
- nicht kassenwirksame Aufwendungen und Rücklagen.
- in der Regel Ausgaben für multifunktionale Veranstaltungssäle, Mehrzweckhallen, Stadthallen und Kulturzentren
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form von Zuschüssen. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, es sei denn, die herausragende Bedeutung rechtfertigt aufgrund eines besonderen staatlichen Interesses im Einzelfall einen höheren Fördersatz.