Radverkehrsinfrastruktur; Beantragung einer Förderung für Investitionen zur Verbesserung des Radverkehrs

Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ unterstützt der Bund die Länder und die Kommunen dabei, die Radverkehrsinfrastruktur zu verbessern.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist insbesondere, dass die Investition

  • noch nicht begonnen hat,
  • baureif und der Grunderwerb gesichert ist,
  • bis Ende 2030 vollständig umgesetzt ist,
  • bau- und verkehrstechnisch einwandfrei ist,
  • unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant ist,
  • eine eigene Verkehrsbedeutung insbesondere für Berufs- oder Alltagsverkehre hat und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales aufweist,
  • nicht ausschließlich touristischen Verkehren dient oder zu dienen bestimmt ist,
  • die Planung im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes erfolgt,
  • dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig – einschließlich Winterdienst – durch die Träger der Straßenbaulast der Länder und Gemeinden betrieben und unterhalten werden kann.

Verfahrensablauf

Der Förderantrag ist bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.

Die Bezirksregierung überprüft den Antrag und reicht ihn an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) weiter.

Das StMB priorisiert zusammen mit den Bezirksregierungen die Anträge und beantragt die Mittel beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) auf Basis der Verwaltungsvereinbarung „Stadt und Land“.

Nach der Entscheidung durch das BALM erteilt die Bezirksregierung den Förderbescheid und begleitet die Förderung bis zur Prüfung des Nachweises der Verwendung. Hier der Link zu den Ansprechpartnern der Bezirksregierungen: Ansprechpartner

Besondere Hinweise

Die Förderung erfolgt ohne rechtliche Verpflichtung im Rahmen der für diese Zwecke verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach Art. 10 Abs. 2 und 3 der VV „Stadt und Land“ ist die Förderung durch den Bund während des Baus und nach Fertigstellung in geeigneter Form auszuweisen. Nach Abschluss der Bundesförderung zu einem „bedeutenden Vorhaben“ ist die Bundesförderung dauerhaft darzustellen.

  • Die Kennzeichnung soll während des Baus bis zum Abschluss der Bundesförderung bei allen Maßnahmen erfolgen, unabhängig ob bedeutend oder nicht. Dies kann temporär über Plakate, Bautafeln, Bauschilder usw. erfolgen. 

  • Bei nach den obigen Kriterien als „bedeutend“ ausgewählten Vorhaben ist eine dauerhafte Kennzeichnung z. B. durch Hinweistafeln, Plaketten, Einhängern usw. an für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Orten an oder in direkter Nähe zur Maßnahme vorzunehmen.

Fristen

Für die Antragstellung bei den Bezirksregierungen sind keine Fristen vorgegeben.

Die Beantragung der Mittel beim BALM erfolgt jeweils zum Monatsersten.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen:

    • Antragsformular (Muster 1 a zu Art. 44 BayHO)
    • ein in Anlehnung an die Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau (RE) aufgestellter Entwurf oder gleichwertige prüffähige Unterlagen
    • Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten
    • Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2 zu Art. 44 BayHO)
    • Nachprüfbare Berechnung oder / und Erläuterung über die Kostenbeteiligung Dritter
    • bei Radwegen ein Sicherheitsaudit und bei anderen Fördertatbeständen entsprechende Nachweise in geeigneter Form

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Bewilligung weiterer Zuwendungsraten (Muster 1b zu Art. 44 BayHO)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2a zu Art. 44 BayHO - Kameralistik)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2b zu Art. 44 BayHO - Doppik)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Auszahlungsantrag (Muster 3 zu Art. 44 BayHO)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Verwendungsbestätigung (Muster 4a zu Art. 44 BayHO)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Weiterführende Links

Stand:20.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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