Schriftliches Kulturgut; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt zur Erhaltung

Als Archiv, Bibliothek, Hochschule oder andere Einrichtung, die schriftliches Kulturgut verwahrt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Modellprojekte beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Deutschland,
    • die schriftliches Kulturgut verwahren und
    • deren Bestände öffentlich zugänglich sind

Dazu zählen:

  • Archive, Bibliotheken, Museen, Hochschulen oder vergleichbare Einrichtungen (auch in kirchlicher Trägerschaft)

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Projekt hat Modellcharakter.
  • Ihr Projekt ist öffentlichkeitswirksam oder innovativ.
  • Sie haben mit der Maßnahme noch nicht begonnen.
  • Ihr Projekt wird zu einem substanziellen Teil aus eigenen Haushaltsmitteln Ihres Trägers oder durch weitere Fördermittel Dritter finanziert.
  • Ihr Projektinhalt kann einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden:
    • Archivbestand
    • Bibliotheksbestand
    • Fachkompetenz
    • Forschung
    • Notfallvorsorge
    • Öffentlichkeitsarbeit

Weitere Voraussetzungen für Projekte zur Restaurierung oder Konservation von schriftlichem Kulturgut:

  • Sie wollen historisch oder wissenschaftlich bedeutende Schriften restaurieren oder konservieren. Dazu zählen:
    • Objekte oder Objektgruppen von hohem kulturhistorischem Wert,
    • Objekte oder Objektgruppen mit überregionaler Bedeutung,
    • Objekte oder Objektgruppen mit hoher Nutzung und hohem multiperspektivischen beziehungsweise komparatistischen Auswertungspotential,
    • wertvolle unikale Werke und Rara mit intrinsischem Wert sowie
    • Objekte oder Objektgruppen, die für die Absicherung von Lehre, Forschung und Verwaltung langfristig unverzichtbar sind.
  • Es handelt sich um Originale oder Sie können bei Mehrfachüberlieferungen die Abstimmung mit anderen verwahrenden Einrichtungen nachweisen, um Mehrfachbehandlungen zu vermeiden.
  • Sie können sicherstellen, dass die Objekte nach der Maßnahme angemessen untergebracht und langfristig gesichert sind.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.

  • Gehen Sie auf die Internetseite der KEK und füllen Sie Ihren Antrag auf Förderung elektronisch aus.
  • Drucken Sie den Antrag aus und lassen Sie ihn von einem gesetzlich Zeichnungsberechtigten unterschreiben.
  • Senden Sie den Antrag einschließlich Finanzierungsplan per Mail an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK).
  • Sie erhalten eine elektronische Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
  • Senden Sie den Antrag außerdem mit allen geforderten Unterlagen per Post an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK).
  • Bei Bedarf können Sie separat im Nachgang einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn stellen. Dies kann formlos per E-Mail an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) erfolgen.
  • Sie bekommen von der KEK per Post und parallel per E-Mail Bescheid, ob Ihr Projekt gefördert wird.
  • Sie dürfen erst mit Ihrem Projekt beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben.
  • Wenn Sie Ihr Vorhaben beendet haben, müssen Sie der KEK alle Dokumente zum Nachweis einreichen. Nutzen Sie dafür das Formular auf der Internetseite der KEK.

Hinweis:
Lassen Sie sich durch die KEK beraten, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Sie können auch Ihre Fragen hinsichtlich der Finanzierung Ihres Modellprojekts an die KEK stellen.
 

Fristen

Antragstellung:

  • Eingang des Antrags in elektronischer und Papierform bis zum 31. Januar eines Jahres

Nachweis über die Verwendung der Mittel:

  • bei Förderung nach ANBest-P: 6 Monate nach Abschluss des Projekts
  • bei Förderung nach ANBest-GK: 12 Monate nach Abschluss des Projekts
     

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: 4 bis 5 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Qualifizierte Kostenschätzung
    • Zusagen oder Bestätigungen zur Bereitstellung von Drittmitteln (sofern zutreffend)

    Für die Annahme des Zuwendungsbescheids müssen Sie einreichen:

    • Formular Eingangsbestätigung und Rechtsbehelfsverzicht

    Für den Abruf der Fördermittel müssen Sie einreichen:

    • Formular zur Mittelanforderung

    Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Verwendungsnachweis und Projektbericht zur Erfolgskontrolle einschließlich zahlenmäßiger Nachweis

  • Formulare für einjährige und mehrjährige Projekte auf der Internetseite der KEK

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antragsformulare einjährige oder mehrjährige Förderung auf der Internetseite der KEK
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Stand:10.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.