Deutsches Kulturgut; Beantragung einer Förderung für Projekt zur kulturellen Vermittlung, Sicherung und Erhaltung
Wenn Sie Kultur vermitteln oder Kulturgüter mit Bezug zum östlichen Europa bewahren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- juristische Personen mit Sitz in Deutschland, z.B.:
- Verein
- Stiftung des Privatrechts
- GmbH
- Aktiengesellschaft
- eingetragene Genossenschaft
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Stiftung des öffentlichen Rechts
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Projekt hat einen nachhaltigen Effekt zum Ziel, etwa
- der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn,
- der Lerneffekt beim Publikum,
- die vertiefte Auseinandersetzung mit der Vergangenheit oder
- ein Beitrag zur Aussöhnung in Europa.
- Ihr Projekt trägt in besonderem Maße zur Erreichung der Förderziele bei.
- Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.
- Ihre ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert.
- Sie sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.
- Sie müssen Ihr Projekt auch mit Eigenmitteln und / oder Drittmitteln finanzieren.
- Die Gesamtfinanzierung des Ihres Projekts ist gesichert
- Wenn erforderlich: Die zuständigen Denkmalpflegebehörden, die jetzigen Eigentümer und weitere Finanzgeber haben dem Projekt zugestimmt.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der BKM herunter. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
- Den unterschriebenen Antrag und die sonstigen erforderlichen Unterlagen senden Sie per E-Mail an das Referat K 45 der BKM.
- Hinweis: Ausnahmsweise können Sie Ihren Antrag auch per Post einreichen.
- Die BKM schaltet zur fachlichen Begutachtung das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa in Oldenburg und gegebenenfalls weitere Gutachter ein. Die BKM trifft die Förderentscheidung über Ihren Antrag unter Einbeziehung der fachlichen Stellungnahmen.
- Die BKM informiert Sie über Ihre Entscheidung. Danach leitet die BKM Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Ausgaben- und Finanzierungsplan.
- Sie bekommen dann vom BVA per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
- Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA nachweisen, dass Sie die Förderung für Ihr Projekt ausgegeben haben.
Fristen
- Antragstellung:
- mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
- Nachweis über Verwendung der Mittel:
- innerhalb von 6 Monaten nach Projektende
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- ausführliche Projektdarstellung:
- Ausstellungskonzept
- Arbeitsmethoden, erwartete Ergebnisse mit zahlenmäßiger Unterlegung
- Bedeutung der Maßnahme für den Antragsteller
- Förderziele
- Zeitplan
- Angaben zur Projektleiterin / zum Projektleiter und zur Bearbeiterin / zum Bearbeiter
- zusätzlich (je nach Einzelfall):
- Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerben
- Entwurf eines Werkvertrages / befristeten Arbeitsvertrages / Honorarvertrages
- Tagungsprogramm mit zeitlichem Ablaufplan sowie Aufstellung der Referentinnen / Referenten mit Angabe der Themen
- Vorberechnung für Publikationen und Typoskript in elektronischer Form / auf CD-ROM
- Vergleichsangebote gemäß den vergaberechtlichen Bestimmungen
- Angaben zur Art der angestrebten wissenschaftlichen Kooperation mit Einrichtungen im In- und Ausland
- Einverständnisse der zuständigen Denkmalpflegebehörden, der jetzigen Eigentümer und weiterer Finanzgeber
- bei erstmaliger Antragstellung:
- Satzung / Geschäftsordnung
- Vertretungsberechtigung
- Bonitätsauskunft der Hausbank
- Auszug aus dem Vereinsregister (bei Vereinen)
- Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung (bei entsprechender Berechtigung
- Tätigkeitsberichte der letzten zwei Jahre
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Nachweis über die Verwendung der Fördermittel
- Abschlussbericht
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:27.08.2023
Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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