Schriftliches Kulturgut; Beantragung einer Förderung für ein Projekt zur Erhaltung
Als Bibliothek, Archiv oder vergleichbare Einrichtung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung zur Erhaltung von schriftlichem Kulturgut beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
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juristische Personen wie Bibliotheken, Archive oder vergleichbare Institutionen mit Sitz in Deutschland,
- die schriftliches Kulturgut verwahren und
- deren Bestände öffentlich zugänglich sind
Weitere Voraussetzungen:
- Ihr Förderantrag hat eine positive Erstbewertung auf Landesebene (Ersttestat) erhalten.
- Sie haben mit der Maßnahme noch nicht begonnen.
- Ihre Gesamtfinanzierung ist gesichert.
- Sie haben noch keine andere Förderung für den gleichen Förderzweck erhalten.
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Ihr Projekt erfüllt die inhaltlichen Voraussetzungen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) stellen.
- Gehen Sie auf die Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und füllen Sie Ihren Antrag auf Förderung elektronisch aus.
- Drucken Sie den Antrag aus und lassen Sie ihn von einem gesetzlich Zeichnungsberechtigten unterschreiben.
- Senden Sie den Antrag per Mail an das für Sie zuständige Landesministerium, das den abschließenden Teil des Antragsformulars ausfüllt.
- Senden Sie den Antrag außerdem mit allen geforderten Unterlagen per Post an das für Sie zuständige Landesministerium.
- Nachdem das zuständige Landesministerium Ihren Antrag an die KEK weitergeleitet hat, erhalten Sie eine elektronische Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
- Sie bekommen von der KEK per Post und E-Mail Bescheid, ob Ihr Projekt gefördert wird.
- Sie dürfen erst mit Ihrem Projekt beginnen, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben.
- Bei Bedarf können Sie separat im Nachgang einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen. Dies kann formlos per Mail erfolgen an die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK).
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Wenn Sie Ihr Projekt beendet haben, müssen Sie der KEK alle Dokumente zum Nachweis der Ihnen bewilligten Mittel einreichen. Nutzen Sie dafür das Formular auf der Internetseite der KEK.
Fristen
Antragstellung:
- grundsätzlich bis zum 31. Januar eines Jahres in elektronischer und Papierform
- abweichende Fristen werden gegebenenfalls auf der Internetseite der BKM oder KEK veröffentlicht
Nachweis über die Verwendung der Mittel:
- bei Förderung nach ANBest-P: 6 Monate nach Abschluss des Projekts
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bei Förderung nach ANBest-GK: 12 Monate nach Abschluss des Projekts
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: 4 bis 5 Monate
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- Qualifizierte Kostenschätzung
- Zusagen oder Bestätigungen zur Bereitstellung von Drittmitteln (sofern zutreffend)
Für die Annahme des Zuwendungsbescheids müssen Sie einreichen:
- Formular Eingangsbestätigung und Rechtsbehelfsverzicht
Für den Abruf der Fördermittel müssen Sie einreichen:
- Formular zur Mittelanforderung
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Verwendungsnachweis und Projektbericht zur Erfolgskontrolle einschließlich zahlenmäßiger Nachweis
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Formulare für einjährige und mehrjährige Projekte auf der Internetseite der KEK
Stand:10.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Online-Verfahren, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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