Kurzzeitpflege für Pflegeversicherte; Beantragung

Sind Sie pflegebedürftig und können vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, besteht für Sie die Möglichkeit, kurzzeitig in einer Pflegeeinrichtung versorgt zu werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie können vorübergehend nicht zuhause gepflegt werden. 
  • Sie haben Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5.
    • Haben Sie lediglich Pflegegrad 1, können Sie den Entlastungsbetrag beantragen.
       

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Kurzzeitpflege können Sie zum Beispiel per Post stellen sowie – bei vielen Pflegekassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen. 

  • Reichen Sie den Antrag auf Kurzzeitpflege bei Ihrer Pflegekasse ein. Wenn Sie dazu selbst nicht in der Lage sind, können Sie schriftlich jemanden bevollmächtigen.
  • Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
  • Erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle nach geeigneten Einrichtungen für die Kurzzeitpflege und den Kosten.
  • Die Pflegekasse rechnet in der Regel direkt mit der Einrichtung ab. 
     

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 2 Arbeitstage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Pflegekasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. 

Die Pflegekasse entscheidet über Anträge zeitnah. 
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Pflegekassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.

Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Pflegekasse versandt werden.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • gegebenenfalls: Vollmacht, Betreuerausweis  
    • Bescheid der Pflegekasse über Pflegegradfeststellung (Gutachten des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung)  
    • gegebenenfalls: ärztliche Unterlagen 
    • gegebenenfalls: Schwerbehindertenausweis  
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung

    Je nach Pflegekasse können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Pflegekasse.
     

Formulare

  • Formular, bayernweit: Zum Antrag auf Kurzzeitpflege über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.

    Die Pflegekasse zahlt für pflegerische Leistungen der Kurzzeitpflege. Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten der Kurzzeitpflege zahlen Sie selbst. Sofern der Entlastungsbeitrag noch nicht aufgebraucht ist, können diese Eigenanteile darüber erstattet werden.
     

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht
     

Stand:12.10.2022

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Gesundheit

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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