Erwachsenenbildung; Beantragung einer Förderung für eine Einrichtung

Der Freistaat Bayern fördert Träger der Erwachsenenbildung mit dem Ziel, dass im ganzen Land leistungsfähige Einrichtungen mit einem breitgefächerten Bildungsangebot zur Verfügung stehen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung müssen als staatlich anerkannte Landesorganisation der Erwachsenenbildung bzw. als Träger auf Landesebene anerkannt worden sein.

Daneben müssen die Mitglieder bzw. deren Einrichtungen für eine Förderung folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Aufgabenerfüllung im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Gesetze,
  • Bereitschaft zur Offenlegung der Finanzen und der Arbeitsergebnisse gegenüber den zuständigen staatlichen Behörden,
  • Bemühung um partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Trägeren anderer Einrichtungen der Erwachsenenbildung,
  • Tätigkeitsbereich in Bayern,
  • für jedermann offenstehen,
  • von einer geeigneten Person geleitet werden,
  • geeignete Lehrkräfte verwenden,
  • einen Mindestarbeitsumfang nachweisen,
  • sich während eines bestimmten Zeitraums als leistungsfähig erwiesen haben.

Verfahrensablauf

Die Zuschüsse für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung  werden über die staatlich anerkannten Landesorganisationen verteilt.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel anteilig an die Landesorganisationen und Träger auf Landesebene verteilt. Dieser ergibt sich aus dem Zahlenverhältnis der innerhalb der Landesorganisationen und der Träger auf Landesebene im Vorvorjahr geleisteten Teilnehmerdoppelstunden. Der Schlüssel wird vom Bildungsministerium nach Anhörung des Landesbeirats für Erwachsenenbildung festgelegt. Die Landesorganisationen verteilen den ihnen zukommenden Anteil nach einem internen und vom Staatsministerium zu genehmigenden Schlüssel auf ihre jeweiligen Einrichtungen.

Zuschussanträge der Einrichtungen sind an die jeweilige Landesorganisation nach den von dort festgelegten Fristen und Verfahren zu richten.

Besondere Hinweise

Nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung können keine Zuschüsse an natürliche Personen gewährt werden.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 6 Monate

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:10.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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