Erwachsenenbildung; Beantragung der staatlichen Anerkennung durch Träger
Landesorganisationen der Erwachsenenbildung sowie Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene können auf Antrag staatlich anerkannt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind:
- Mitglieder in mindestens vier bayerischen Regierungsbezirken (Landesorganisation) oder Betrieb von Einrichtungen in mindestens vier bayerischen Regierungsbezirken (Träger auf Landesebene)
- eine den Zielen des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Bayern förderliche Arbeit,
- eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der zugewiesenen öffentlichen Mittel.
Verfahrensablauf
Über die Erteilung und Rücknahme der Anerkennung entscheidet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus nach Anhörung des Landesbeirats für Erwachsenenbildung.
Erforderliche Unterlagen
-
Formlose Unterlagen, mit denen das Vorliegen der o.g. Voraussetzungen prüfbar nachgewiesen wird
(Es wird dringend empfohlen, vorab Kontakt mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus aufzunehmen.)
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:10.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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- Kosten, bayernweit
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