Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17

Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Beschreibung

Voraussetzungen

Der junge Fahranfänger

  • darf die Ausbildung in der Fahrschule mit 16,5 Jahren beginnen
  • benötigt die Zustimmung der Eltern sowohl für die Teilnahme am Begleiteten Fahren als auch für die Benennung der Begleitpersonen
  • darf die theoretische Prüfung frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres ablegen
  • muss mit Ausnahme des abweichenden Mindestalters (hier 17 Jahre) und den abweichenden Fristen für Ausbildung und Prüfung die sonst auch für die Erteilung einer Fahrerlaubnis geltenden Voraussetzungen (insbesondere zu Eignung, Ausbildung und Prüfung) erfüllen
  • darf bis zum 18. Geburtstag nur gemeinsam mit einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson in Deutschland fahren; in die Prüfungsbescheinigung können mehrere Begleiter eingetragen werden
  • muss die Prüfbescheinigung innerhalb von drei Monaten nach dem 18. Geburtstag durch den EU-Kartenführerschein ersetzen lassen.

Die Begleitperson

  • muss in der Prüfbescheinigung namentlich genannt sein
  • muss über 30 Jahre alt sein
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen EU-/EWR oder schweizerischen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg belastet sein und
  • muss beim Begleiten die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogenverbot beachten.

Verfahrensablauf

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B und/oder BE gemäß den Regelungen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren“ ist bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich oder in elektronischer Form zu beantragen. Die Behörde kann ein persönliches Erscheinen verlangen.

Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis wird dem Bewerber zunächst die sog. Prüfungsbescheinigung ausgestellt.

Mit Erreichen des Mindestalters der Klasse B oder BE von 18 Jahren händigt die Fahrerlaubnisbehörde schließlich (auf Antrag) den allgemeinen Kartenführerschein aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen für Fahranfänger

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

  • Unterlagen für Begleitperson

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Kopie des gültigen Führerscheins

Kosten

  • Die Gebühr für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt in der Regel rund 45 EUR.

    Beim „Begleiteten Fahren mit 17“ fallen für die Ausstellung der Prüfungsbescheinigung (7,70 EUR) sowie pro einzutragender Begleitperson (je ca. 11 EUR) zusätzliche Gebühren an.

    Hinzu kommen ggf. weitere Kosten für den Direktversand des Führerscheins (rund 5 EUR).

     

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:22.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.