Arbeit und Beruf-Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer? Wie ist meine Arbeitszeit geregelt? Was muss ich bei einer Kündigung beachten? Diese und ähnliche in Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehenden Rechtsfragen regelt das Arbeitsrecht.
Formalitäten
Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
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Arbeitsgerichtsverfahren; Einreichung einer Klage beim Arbeitsgericht
Sie können bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
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Arbeitszeit; Überwachung
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen überwachen, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird und bewilligen in Ausnahmefällen u. a. Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie im Einzelfall die Erhöhung der maximal zulässigen Arbeitszeit bei entsprechendem Ausgleich.
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Bauarbeiterschutz; Überwachung
Die Gewerbeaufsichtsämter überwachen die Arbeitsbedingungen auf Baustellen.
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Berufsgerichtliche Verfahren; Durchführung
Die Generalstaatsanwaltschaft führt die Ermittlungen bei Berufspflichtverletzungen von Rechtsanwälten der in ihrem Bezirk ansässigen Rechtsanwälte und leitet, soweit erforderlich, durch die Einreichung einer Anschuldigungsschrift ein anwaltsgerichtliches Verfahren ein.
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Berufskrankheit; Anzeige bei Verdacht
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben Sie die Möglichkeit diese Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden.
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Beschäftigungserlaubnis; Beantragung
Wenn Sie als Ausländer im Besitz einer Duldung sind oder sich in einem laufenden Asylverfahren befinden und eine Arbeit aufnehmen möchten, müssen Sie eine Beschäftigungserlaubnis bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
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Familienpflegezeit; Beantragung eines zinslosen Darlehens
Beschäftigte können für die Zeit, in der sie ganz oder teilweise für die Pflege aus dem Beruf aussteigen, auf Antrag ein zinsloses Darlehen aufnehmen.
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Kinder- und Jugendarbeitsschutz; Beantragung einer Ausnahme vom Beschäftigungsverbot bei Mitwirkung bei Veranstaltungen
Um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen, gelten besondere gesetzliche Regelungen. Eine Ausnahmegenehmigung muss beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt beantragt werden.
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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
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Mutterschutz; Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen, Schülerinnen oder Studentinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mitteilen.
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Nebenamtliche Lehrkräfte; Abrechnung der tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden
Nebenamtliche Lehrkräfte werden die tatsächlich erteilten Unterrichtsstunden vergütet.
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Öffentlicher Dienst; Einstellung von Arbeitnehmern beim Freistaat Bayern
Staatliche Behörden in Bayern stellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein.