Arbeit und Beruf-Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses
Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder gesundheitliche Probleme sind nur einige Gründe, die zu einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses führen können. Lesen Sie auf diesen Seiten, was Sie jeweils beachten sollten und wie die "Pause vom Job" gesetzlich geregelt ist.
Formalitäten
Hier finden Sie Informationen zu Formalitäten im Zusammenhang mit diesem Thema:
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Elternzeit; Beratung
Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit. Dieser muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Bei Fragen zur Elternzeit können Sie sich an das Zentrum Familie Bayern und Soziales wenden.
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Familienpflegezeit; Beantragung eines zinslosen Darlehens
Beschäftigte können für die Zeit, in der sie ganz oder teilweise für die Pflege aus dem Beruf aussteigen, auf Antrag ein zinsloses Darlehen aufnehmen.